Bullterrier beißt Buben (9) ins Gesicht

München Der kleine Bub ist noch immer traumatisiert. Als er am 15. April vergangenen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling auf dem Gehweg unterwegs war, springt ein Bullterrier am Zaun hoch und beißt zu. Er erwischt den Buben im Gesicht, verletzt Nase und Oberlippe. Der Neunjährige muss ins Krankenhaus, wird operiert und bleibt tagelang in stationärer Behandlung.
Der Zaun war damals nur 90 Zentimeter hoch. Offenbar viel zu niedrig für einen Hund, der auf eine Schulterhöhe von über einem halben Meter kommt. Die Halterin hatte nach dem Biss von sich aus den Zaun mit Sichtschutzelementen auf 1,80 Meter erhöht.
Doch dann war sie mit ihren drei Hunden umgezogen, ließ diese wieder frei und unbeaufsichtigt im Garten herumlaufen. Um sicher zu gehen, dass auch am neuen Grundstück die Sicherheit für Passanten garantiert ist, schickte ihr die Verwaltungsgemeinschaft einen Bescheid. Darin wird unter anderem verlangt, dass die Einfriedung des Grundstücks 1,70 Meter hoch sein müsse. Dagegen klagte die Hundehalterin.
Die Frau sei zwar durchaus bereit, einen höheren Zaun zu installieren, erklärte ihr Prozessvertreter – sie selbst war nicht erschienen –, sie wolle das aber nach eigenem Gutdünken tun.
Immerhin sei der Hund von einem Gutachter untersucht worden. Der Hunde-Experte sei in seinem Gutachten aber zu dem Schluss gekommen, dass das Tier keine Gefahr darstelle. Der sogenannte Negativtest bedeutet, dass der Bullterrier keine Kampfhundeerlaubnis benötigt. Und das trotz des Bissvorfalls, wunderten sich die Richter.
Die Kammer machte jedoch schnell klar, dass die Klage trotz Negativtest nur sehr geringe Erfolgsaussichten hat. Nach einem solchen Biss-Vorfall, sei es auch egal, ob das Kind den Hund vielleicht provoziert habe oder nicht. Auch wenn es ungewöhnlich sei, eine bestimmte Zaunhöhe in den Bescheid reinzuschreiben, so sei die Anordnung der Verwaltungsgemeinschaft aufgrund des Biss-Vorfalls doch in Ordnung gewesen.
Und dass die 90 Zentimeter nicht ausgereicht haben, habe der Biss ja ebenfalls gezeigt. Allenfalls sei es denkbar von den angeordneten 1,70 Meter ein paar Zentimeter runterzugehen.
Die Klage wurde daraufhin zurückgezogen