Linksextremismus in München vor Gericht: Hanna S. und die Anschläge in Budapest

Die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. soll im Umfeld eines Rechtsextremisten-Treffens in Budapest Menschen angegriffen haben. Die Szene will sie vor dem Gericht unterstützen.
von  AZ/dpa
Nach Überfällen in Budapest steht die mutmaßliche Linksextremistin in München vor Gericht. (Archivbild)
Nach Überfällen in Budapest steht die mutmaßliche Linksextremistin in München vor Gericht. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

München - Wegen versuchten Mordes an vermeintlichen Rechtsextremisten steht eine mutmaßliche Linksextremistin ab dem heutigen Mittwoch in München vor Gericht. Der Prozess gegen Hanna S. steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Budapest-Komplex. Unterstützer der 30-Jährigen haben zu Protesten vor Ort aufgerufen; die öffentliche Verhandlung findet in einem Sitzungssaal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stadelheim statt. 

Den Ermittlern zufolge gehörte die Studentin zu einer militanten linksextremistischen Vereinigung, deren Mitglieder den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ablehnen. Bei einem Treffen europäischer Neonazis in Budapest im Februar 2023 sollen sie gezielt mit Gewalt gegen vermeintliche Angehörige des politisch rechten Spektrums vorgegangen sein.

Zwei Angriffe auf mutmaßlich Rechtsextreme

Hanna S. war laut Anklage an zwei Angriffen beteiligt. Die Geschädigten waren aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray drangsaliert worden. Beim ersten Angriff erlitt ein Mann schwere Kopfwunden, beim zweiten waren vor allem Prellungen und Platzwunden die Folge. 

Die Bundesanwaltschaft wirft der Studentin versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Das Oberlandesgericht München hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass bei einer etwaigen Verurteilung statt versuchten Mordes auch "nur" gefährliche Körperverletzung in Betracht kommen könnte. Die Verteidigung wiederum betont, dass die Anklage jeglicher Grundlage entbehre. 

Urteil für Ende September

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Deutsche wie immer die Unschuldsvermutung. Vorerst sind 32 Verhandlungstermine geplant, das Urteil könnte Ende September fallen. 

Die angeklagten Vorfälle hatten sich laut Bundesanwaltschaft rund um den sogenannten "Tag der Ehre" in Budapest ereignet. Jedes Jahr kommen dort Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken.

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