Bub stirbt bei Geburt: Mutter verklagt Ärzte

Mysteriöser Tod eines Zwillings: Die Familie gibt den Ärzten die Schuld. Doch das Oberlandesgericht sieht das anders. Der Tod des Jungen bleibt ein Rätsel.
John Schneider |
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Weil ihr Kind bei der Geburt starb, zog eine 36-Jährige vor Gericht. Doch ihre Klage blieb erfolglos.
dpa Weil ihr Kind bei der Geburt starb, zog eine 36-Jährige vor Gericht. Doch ihre Klage blieb erfolglos.

München - Am Ende weint sie leise. Dann zieht Layla K. (36, Name geändert) die Berufung ihrer Ärztefehler-Klage zurück. Der OLG-Senatsvorsitzende Thomas Steiner hatte ihr zuvor klar gemacht, dass er "bei allem Mitgefühl" keinen Anlass habe, das Urteil des Landgerichts zu korrigieren.

Die Geburtshelfer haben in ihrem Fall keine Fehler gemacht, erklärt der Richter und sie auch ausreichend über die Risiken aufgeklärt. Das gehe jedenfalls aus der Dokumentation und den Zeugenaussagen hervor.

Der Hintergrund: Am 21. August 2010 brachte die an Asthma leidende Frau in einer Münchner Klinik ihre Zwillinge zur Welt. Doch während das erste gesunde Kind per Saugglocke geboren wurde, kam es sechs Minuten später bei dem zweiten Kind zu dramtischen Szenen.

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Eine Stunde und 22 Minuten kämpften die Ärzte um das Leben des Neugeborenen. Erfolglos. Die Reanimation wurde abgebrochen.

Der Tod des Kindes bleibt ein Rätsel. Der Gutachter des Landgerichts konnte lediglich feststellen, dass die Ärzte keine Fehler gemacht und auch ausreichend aufgeklärt hatten.

Das will Layla K. nicht akzeptieren. In der Berufungsverhandlung am Donnerstag schildert sie noch einmal, dass sie den Ärzten gegenüber mehrere Male den Wunsch nach einem Kaiserschnitt zum Ausdruck gebracht habe: "Ich wurde nicht ernst genommen."

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Durch die qualvollen Reanimationsversuche, die sie miterleben musste, sei sie dauerhaft traumatisiert. Sie leide unter Depressionen und Angstzuständen, hatte sie ihre Klage (Streitwert 163 000 Euro) unter anderem begründet.

Der Tod eines Kindes ist immer eine Wunde. Die aber jetzt – nach Prozessende – hoffentlich vernarben kann, gab ihr der Vorsitzende Richter mit auf den Weg.

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