Brutaler Übergriff im M-Park: Zehn Jahre Haft für die Schläger?

Zwei mutmaßliche Disco-Schläger prügeln ihr Opfer halb tot und sollen laut der Anklage jetzt acht und zehn Jahre wegen Mordversuchs in Haft – die Verteidiger dagegen verlangen Freispruch
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Andre A.(l.) soll acht Jahre bekommen, für Patrick W (r.) forderte der Staatsanwalt das Höchstmaß.
Torsten Huber Andre A.(l.) soll acht Jahre bekommen, für Patrick W (r.) forderte der Staatsanwalt das Höchstmaß.

MÜNCHEN - Zwei mutmaßliche Disco-Schläger prügeln ihr Opfer halb tot und sollen laut der Anklage jetzt acht und zehn Jahre wegen Mordversuchs in Haft – die Verteidiger dagegen verlangen Freispruch

Sein Oberkiefer wurde komplett abgetrennt, sein Mittelgesicht zertrümmert – und der Schädel von Michael R. (22) musste mit sieben Eisenplatten und 14 Schrauben fixiert werden: „Drei Monate konnte ich nichts essen. Ich bin durch die Hölle gegangen.“

Am 7. Mai 2007 wurde der Schreiner nach einer Geburtstagsfeier in der Disco „M-Park“ an der Landsberger Straße gegen 4.30 Uhr von drei Schlägern grundlos zusammengeschlagen. Als er am Boden lag, traten sie ihm mehrmals ins Gesicht. Erst als Michaels Freundin Sandra (23) mutig dazwischen ging und sich schützend auf ihren Freund warf, ließen die Täter von ihrem Opfer ab.

Gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

Sechs Monate dauerte der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter Andre A. (21) und Patrick W. (21) vor der Münchner Jugendstrafkammer – ihr Komplize Edin M. (24) ist in seine Heimat Bosnien abgetaucht. Zunächst hatte Staatsanwalt Laurent Lafleur Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier gab bei Verfahrenseröffnung im Mai diesen Jahres den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht käme.

Zur Überraschung der vier Verteidiger plädierte Lafleur am Freitag auf Mordversuch: „Sie haben den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Die Tat steht auf niedrigster Stufe.“ Für Andre R. forderte er nach Jugendstrafrecht acht Jahre Gefängnis, für Patrick W. zehn Jahre nach Erwachsenenstrafrecht. Andre R. müsse man zur Tat als Heranwachsenden einstufen. Lafleur bezieht sich auf die Gutachten: „Der damals höchst gewaltbereite Jugendliche hat sich seitdem positiv weiterentwickelt.“ Demnach sei Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei dem Angeklagten Patrick W. hätten die Gutachter dagegen „einen Reifestillstand“ diagnostiziert.

Anwalt Florian Schneider, der die Rechte von Michael R. vertritt, schloss sich dem Plädoyer des Staatsanwaltes an: „Das sind tickende Zeitbomben.“ Die Verteidiger forderten Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls. Zu widersprüchlich seien die Aussagen, die Zeugen seien zur Tatzeit betrunken gewesen. Der Richter will sein Urteil jetzt am 23. November um 13 Uhr fällen. Torsten Huber

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