Brutaler Doppelmord von Höfen: Angeklagte schweigen im Prozess

München - Das Opfer lässt sich entschuldigen. Luise S. (77), die als Nebenklägerin im Prozess um den Doppelmord von Höfen direkt beteiligt ist, graust es davor, den Männern zu begegnen, die sie im Februar 2017 in ihrem Haus überfielen. Beim Prozessauftakt im neuen Stadelheimer Gerichtssaal lässt sich die traumatisierte Frau gestern von Rechtsanwalt Derek Setz vertreten.
Die drei Polen haben laut Anklage nicht nur die Hausherrin schwer verletzt, sondern zwei Bekannte von Luise S., die zum Tatzeitpunkt zu Besuch in Höfen (bei Bad Tölz) waren, auf grausame Art und Weise getötet.
Die Staatsanwältin Ines Weißner wirft den Angeklagten Mord beziehungsweise versuchten Mord, erpresserischen Menschenraub und besonders schweren Raub vor.
Den Opfern wurden die Köpfe eingeschlagen
Den Anstoß für die Tat soll die ehemalige Pflegerin des 2016 verstorbenen Manfred S., Ehemann von Luise S., gegeben haben. Malgorzata L. (50) hatte bei ihrer Arbeit für das Paar im Herbst 2016 mitbekommen, dass die beiden wohlhabenden Herrschaften viele Wertgegenstände im Haus und insbesondere in einem als Tresor genutzten Waffenschrank aufbewahrten.
Laut Anklage hat sie dann ihren Bruder Robert P. (44) und ihren Sohn Michal N. (25) davon überzeugt, einzubrechen, die Witwe zu überwältigen und mit der Beute abzuziehen. Die Männer gingen tatsächlich darauf ein: Robert P. engagierte zusätzlich seinen Bekannten Jakub G. (34) für den Einbruch.
Die Täter gingen laut Anklage mit großer Brutalität vor. Mit Uhrengewicht, Schraubenzieher, Taschenlampe und bloßen Fäusten schlugen sie auf die Köpfe der drei Senioren ein, die sich bereits zu Bett gelegt hatten, als das Trio einbrach.
Am Erbrochenen erstickt
Luise S. und ihr Bekannter Johannes S. (81) wurden demnach an den Füßen eine Treppe in den Keller hinuntergeschleift, so dass die Köpfe der Opfer immer wieder auf den Steinen aufschlugen. Beide wurden eingesperrt. Den Tätern sei klar gewesen, dass die beiden in ihrem Kellergefängnis sterben könnten.
Die ohnmächtige Freundin der Hausbesitzerin wurde gefesselt. Inge B. (76) - ihr Sohn ist ebenfalls Nebenkläger - erstickte an Erbrochenem. Das Trio räumte ungestört das Haus aus. Laut Anklage nahm es Gold, Wertgegenstände sowie Bargeld mit.
Zu Beginn des Prozesses redet nur Jakub B. zu seinen persönlichen Verhältnissen. Die Familie auf der Anklagebank zieht es vor, zu den Vorwürfen zu schweigen. Auch über ihren bisherigen Werdegang wollen sie nichts sagen.
Hauptangeklagter fühlt sich ungerecht behandelt
Eins wird trotzdem klar: Robert P. (44) fühlt sich ungerecht behandelt. Der Angeklagte lässt seine Verteidiger erklären, dass es eine mediale Vorverurteilung in seinem Fall gegeben habe. Er sei als "Bestie" bezeichnet worden. Auch die Ermittler hätten sich früh auf ihn als Haupttäter festgelegt.
Am Nachmittag sorgt der kräftige Mann dann für eine unvorhergesehene Unterbrechung. Seine Anwälte erklären, dass er nicht mehr in der Lage sei der Verhandlung zu folgen. Der Grund: Er habe aufgrund einer Mageninfektion nichts essen können.
Luise S. wird vielleicht nicht darum herumkommen, ihren Peinigern doch noch zu begegnen. Die 77-Jährige soll aus Zeugin vor Gericht gehört werden. Wenn es nach ihr geht, lieber nur per Video.