Brutaler Angriff: Mit Pfefferspray gegen Hund
München - Auch einen Tag nach dem Angriff auf ihre Hündin ist Magdalena R. hörbar aufgewühlt. „Ich bin langjährige Hundehalterin, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt“, erzählt sie aufgebracht. Donnerstagnachmittag geht R. mit der zwei Jahre alten Labradorhündin im Forstenrieder Park spazieren. Cleo läuft ohne Leine.
Das ist in dem Park erlaubt. Doch auf einem kleinen Pfad wird R. von einem ihr unbekannten Mann angesprochen. Der verlangt von der Hundebesitzerin, Cleo an die Leine zu nehmen. „Er meinte auch noch, so ohne Leine könnte der Hund sonst erschossen werden“, erzählt R.
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Cleo, die schon vorausgelaufen war, wird auf den Mann aufmerksam, dreht um und schnüffelt an seiner Jacke. „Sie wollte nur wissen, wer da mit mir redet“, sagt R., „Cleo ist ein sehr gut erzogener Hund, der nicht mal weiß, dass er Zähne hat“. Doch der Unbekannte hat scheinbar trotzdem wenig Verständnis für die Kontaktaufnahme.
Er zieht eine Spraydose und sprüht Cleo ins Gesicht. „Sie hat sich auf dem Boden geschmissen, versuchte, mit den Pfoten die Flüssigkeit aus den Augen zu streichen. Die Augen tränten fürchterlich“, schildert R. die Wirkung der Dose, in der sie Pfefferspray vermutet.
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Nach dem Angriff auf den Hund geht der Mann seines Weges. R. ruft die Polizei. „Ich habe mich nicht getraut, selbst etwas zu unternehmen, so erschrocken war ich“, erzählt die Hundebesitzerin. Als der Mann schon einige Meter weit entfernt ist, traut sie sich aber doch noch, ein Foto von ihm zu machen.
Quelle: privat
Sie beschreibt den Unbekannten als „ungefähr 55 bis 60 Jahre alt, 1,80 Meter groß, und schlank. Er trug eine Jeans, eine olivgrüne Parkajacke und einen schwarzen Kapuzenpulli.“ Wie die Polizei bestätigt, läuft eine Anzeige gegen den Unbekannten. Hinweise gebe es aber noch keine. Zumindest Cleo geht es wieder besser. Der Tierarzt spülte ihr die Augen aus, verschrieb Augentropfen.
Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Tiere gilt als Sachbeschädigung. Vorausgesetzt das Tier verhält sich nicht aggressiv oder greift an, dann ist Notwehr erlaubt.
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