Brutale Schläge auf der Wiesn: Ordner vor Gericht

Es war ein schmerzhafter Oktoberfest-Besuch. Einem Bierzelt-Besucher wurde die Augenhöhle gebrochen. Schwierige Wahrheitsfindung vor Gericht.  
John Schneider |
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Gab einen Schlag zu: Security-Mann Mustafa Ö. vor dem Gericht.
jot Gab einen Schlag zu: Security-Mann Mustafa Ö. vor dem Gericht.

Es war ein schmerzhafter Oktoberfest-Besuch. Einem Bierzelt-Besucher wurde die Augenhöhle gebrochen. Schwierige Wahrheitsfindung vor Gericht.

München - Sechs Zeugen, sieben Versionen: So sieht, überspitzt formuliert, das Ergebnis der Beweisaufnahme im Prozess gegen zwei Wiesn-Wachleute der Stadt aus.
Zwei Sicherheitsleute sollen am 30.September 2011 einen 34-jährigen Besucher des Löwenbräuzeltes mit brutalen Handkantenschlägen ins Gesicht schwer verletzt haben.
Lag’s am alkoholisierten Zustand des Opfers, dem unübersichtlichen Getümmel im Gang des Bierzeltes oder der selektiven Wahrnehmung der Beteiligten? Jede Tatversion der Zeugen und Angeklagten klang vor Gericht ein wenig anders. Klar ist nur eines: Patrick K. wurde die Augenhöhle gebrochen, er litt fast ein Jahr unter Lähmungserscheinungen im Gesicht.
„Jetzt ist die Verletzung aber sehr gut ausgeheilt”, erklärte er im Zeugenstand.

Ausschlaggebend für die Schlägerei im Löwenbräuzelt – auch das ist unstrittig – war das Verhalten der Schwester des Opfers. Die habe sich immer wieder verbotenerweise auf ein Geländer gesetzt. Irgendwann platzte dem Sicherheitspersonal der Kragen. Die Frau wurde des Zeltes verwiesen und sollte herausgeführt werden. Es kam zum Wortgefecht mit den beiden Angeklagten, in das sich nun auch die Freundin von Patrick K. einmischte. Die junge Frau ging dabei zu Boden, worauf nun auch ihr Freund eingriff.

„Er hat einen Maßkrug hochgehalten, da habe ich zugeschlagen”, erinnerte sich Security-Mann Mustafa Ö. (32); er selber habe einen Tritt abbekommen. Sein Kollege Özkan E. (32) stritt ab, zugeschlagen zu haben: „Ich war es nicht.”

Wer aber Patrick K. das Jochbein brach, war nicht mehr herauszufinden, sagt Anwalt Peter Pospisil. Das fand auch die Richterin. Sie stellte das Verfahren gegen die Zahlung von jeweils 1500 Euro ein.

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