„Brunners Herzstillstand ist nichts Neues“

Streit um den Infofluss im Verfahren: Die Verteidiger von Markus S. und Sebastian L. sehen sich jetzt im Vorteil. Die Staatsanwaltschaft dagegen glaubt weiter an einen Zusammenhang zwischen den Schlägen und dem Tod Dominik Brunners.
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Der Grabstein von Dominik Brunner
dpa Der Grabstein von Dominik Brunner

MÜNCHEN - Streit um den Infofluss im Verfahren: Die Verteidiger von Markus S. und Sebastian L. sehen sich jetzt im Vorteil. Die Staatsanwaltschaft dagegen glaubt weiter an einen Zusammenhang zwischen den Schlägen und dem Tod Dominik Brunners.

Selbst an den verhandlungsfreien Tagen ringen Anklage und Verteidigung im Brunner-Prozess um die Deutungshoheit der Geschehnisse beim Tod des Managers (†50) auf dem Bahnsteig in Solln. Die Verteidiger von Sebastian L. (18) sehen sich nach dem Medienrummel rund um die überraschende Nachricht vom Herztod Brunners im Vorteil.

„Die Behauptung, Dominik Brunner sei tot getreten worden, kann nicht länger aufrechterhalten werden“, erklären Jochen Ringler und Roland Autenrieth. Der Mordvorwurf gegen ihren Mandanten und Markus S. (19) steht jetzt nach ihrer Meinung auf wackligen Füßen.

Doch die Staatsanwaltschaft hält dagegen, glaubt weiter an die Verbindung zwischen Schlägen und Tritten der beiden Angeklagten und dem Tod Brunners. An dieser Kausalität habe sich durch den Herzstillstand nichts geändert. Brunner würde leben, wenn sein Herz nicht aufgrund des Angriffs der Angeklagten versagt hätte. Sie könne daher den ganzen Wirbel nicht verstehen, erklärt Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger im AZ-Gespräch.

Warum aber hielt man seitens der Anklagebehörde mit dem Herztod so lange hinterm Berg und bescherte der Verteidigung dadurch diese Steilvorlage in der öffentlichen Wahrnehmung? „Der Herzstillstand Brunners war für uns absolut nichts Neues“, versucht sich Stockinger an einer Erklärung. „Der vergrößerte Herzmuskel ist auch nach unserer Ansicht kein Herzfehler.“

Verheimlicht wurde nichts, der Herztod stehe ihres Wissens in der Anklage. Allerdings nicht auf den neun Seiten der Anklageschrift, die zum Prozessbeginn der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden. Dort ist lediglich zu lesen, dass Brunner „an den Folgen des Angriffs der Angeschuldigten verstarb“.

Erst auf Druck der Presse wurde eingeräumt, „dass Dominik Brunner infolge eines Herzversagens gestorben ist“, kritisieren Ringler und Autenrieth. „Dies lässt den Schluss zu, dass die Staatsanwaltschaft bei der Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts Zweifel hatte, den Tatnachweis für den Vorwurf des Mordes an Dominik Brunner führen zu können.“

Der Prozess wird heute mit weiteren Zeugen – darunter der S-Bahn-Zugführer – fortgesetzt. Gutachter Wolfgang Keil, der weiteres Licht in die Todesursache bringen soll, wird „frühestens am 27. Juli“ gehört, erklärt Stockinger. jot

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