Brunner-Prozess: Verteidiger wollen Mediziner zu Rate ziehen

Die Anwälte der beiden Schläger Markus S. und Sebastian L. reagieren auf das Bekanntwerden der Todesursache. Die Verteidiger beantragten die Anhörung zweier Mediziner.
von  Abendzeitung
Im Gerichtssaal: Die beiden Angeklagten Markus S. und Sebastian L. mit ihren Anwälten
Im Gerichtssaal: Die beiden Angeklagten Markus S. und Sebastian L. mit ihren Anwälten © dpa

MÜNCHEN - Die Anwälte der beiden Schläger Markus S. und Sebastian L. reagieren auf das Bekanntwerden der Todesursache. Die Verteidiger beantragten die Anhörung zweier Mediziner.

Im Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mörder von Dominik Brunner reagiert die Verteidigung auf das Bekanntwerden neuer Details zur Todesursache des Opfers. Die Anwälte von Markus Sch. und Sebastian L. beantragten am Dienstag zu Beginn des fünften Verhandlungstags vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts, die Sachverständigenhilfe zweier Mediziner. Der 50-jährige Geschäftsmann war im September 2009 Opfer einer brutalen Prügelattacke der zum Tatzeitpunkt 17- und 18-jährigen Angeklagten am Münchner S-Bahnhof Solln geworden.

Die Verteidigung will zum einen einen Arzt heranziehen, der sie bei der Befragung von Zeugen zu rechtsmedizinischen Details unterstützen soll, insbesondere zur Abklärung kardiologischer Fragen. Zum anderen soll nach dem Willen der Anwälte ein Facharzt für Anästhesiologie geladen werden, der bei den Ermittlungen ein Teilgutachten zur Notfallversorgung bei Brunner erstellt hatte. Laut Verteidigung spricht der Verlauf der Notfallversorgung dafür, dass der Zusammenbruch Brunners bei der Auseinandersetzung mit den Angeklagten durch Herzschwäche ausgelöst wurde und nicht „traumatisch“.

Am Wochenende war bekanntgeworden, dass Brunner an Herzversagen gestorben war und offenbar nicht unmittelbar an den Verletzungen, die ihm seine beiden jugendlichen Peiniger mit Schlägen und Tritten zufügt hatten. Die Staatsanwaltschaft wirft Sebastian L. (18) und Markus Sch. (19) Mord aus niederen Beweggründen vor.

Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger wies am Dienstag auf ddp-Anfrage den Vorwurf der Verteidigung zurück, die Informationen zu Brunners Gesundheitszustand verschwiegen zu haben. Dass Brunner einen Herzfehler gehabt habe, stehe zwar nicht in dem neun Seiten langen öffentlich verlesenen Anklagesatz. In der 90-seitigen Anklageschrift werde dies aber erwähnt.

Brunner selbst hatte laut „Süddeutscher Zeitung“ (Dienstagausgabe) nicht gewusst, dass sein Herzmuskel krankhaft vergrößert war. „Herr Brunner hat keine Medikamente eingenommen und, wie sein Umfeld auch, angenommen, dass er gesund ist“, sagte Stockinger dem Blatt.

ddp

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