Brunner-Prozess: Betreuer sollen aussagen

Gilt für Markus S. das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht? Betreuer des Schlägers von Solln sollen am Montag vor Gericht aussagen. Der inzwischen 19-jährige Markus ist wegen verschiedener Delikte bei den Behörden bekannt.
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dpa Ein Foto von Dominik Brunner

MÜNCHEN - Gilt für Markus S. das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht? Betreuer des Schlägers von Solln sollen am Montag vor Gericht aussagen. Der inzwischen 19-jährige Markus ist wegen verschiedener Delikte bei den Behörden bekannt.

Der Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner geht am Montag 09.30 Uhr mit Zeugenvernehmungen weiter. Vor allem sollen Betreuer des älteren Angeklagten Markus S. vor dem Landgericht München I aussagen. Der 19-Jährige war bereits vor der Attacke auf Brunner wegen verschiedener Delikte bei den Behörden bekannt.

Da Markus S. zur Tatzeit 18 Jahre alt war, kann das Gericht entscheiden, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Entscheidend dafür ist seine Reife – die Aussagen der Betreuer dürften hier in die Beurteilung einfließen. Der Mitangeklagte Sebastian L. war zur Tatzeit 17 Jahre alt – für ihn gilt auf jeden Fall Jugendrecht.

Markus S. und Sebastian L. müssen sich wegen Mordes an Dominik Brunner verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Manager am S-Bahnhof Solln mit Schlägen und Tritten getötet zu haben. Als Motiv sieht die Anklage Rache, weil sich Brunner in einen Streit der Angeklagten mit vier Schülern eingemischt und diese in Schutz genommen hatte.

dpa

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