Brunner-Prozess: 66 Sekunden tödliche Gewalt

MÜNCHEN - Zweiter Tag im Prozess um den Tod Dominik Brunners. Erstmals sagen die Zeugen aus. Es gibt keine eindeutigen DNA- oder Blutfunde an den Schuhen der beiden Angeklagten.
Die Spurenlage im Prozess um den Mord an Dominik Brunner am Münchner S-Bahnhof Solln erweist sich als schwierig. Weder an den Schuhen des zur Tatzeit 18-jährigen Markus S. noch an denen des zur Tatzeit 17-jährigen Sebastian L. fanden sich DNA oder Blut, das eindeutig Brunner zugeordnet werden konnte, wie ein für die Spurensicherung zuständiger Ermittler am Mittwoch vor dem Landgericht München erklärte. Es habe aber DNA-Mischspuren an den Schuhen gegeben, bei denen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie auch von Brunner stammten.
Die Anklage wirft den beiden vor, den am Boden liegenden Brunner auch getreten zu haben. L. bestreitet dies und schiebt die Tritte S. zu. Dieser hatte am Dienstag erklärt, sich nicht genauer an den Tathergang erinnern zu können, Tritte aber explizit nicht ausgeschlossen.
Auch die Blutspuren am Tatort stammten dem Ermittler zufolge zum überwiegenden Teil vom Angeklagten S., der nach Angaben seines Mitangeklagten nach dem ersten Schlag Brunners aus der Nase geblutet haben soll. Auch bei dem Schlüssel, den S. nach Zeugenaussagen zufolge in seiner Faust gegen Brunner eingesetzt haben soll, führte die Spurensicherung zu keinem eindeutigen Ergebnis. Zwar verlief ein Blutschnelltest daran positiv, für ein genaueres Ergebnis reichten die Spuren aber nicht aus.
Deutlich genauer konnten die Ermittler dagegen die Tatzeit eingrenzen: Aus verschiedenen Handytelefonaten mit der Rettungsleitstelle ergibt sich nach Aussagen eines anderen Beamten, dass der zweite Teil der Schlägerei um 16.10 Uhr und 51 Sekunden begann und um 16.11 Uhr und 57 Sekunden endete. Der tödliche Gewaltexzess hätte demnach 66 Sekunden gedauert.
Die Anklage wirft S. und L. vor, Brunner aus Rache ermordet zu haben, da dieser vier Schüler vor ihnen schützen wollte. Dem soll ein Raubversuch und Drohungen durch die Angeklagten vorausgegangen sein. Am S-Bahnhof Solln stieg Brunner mit den Kindern aus, ebenso die Angeklagten. Kurz darauf kam es dann zum Kampf.
Der 50-Jährige, der nach Polizeiangaben in den 90er Jahren für rund eineinhalb Jahren geboxt haben soll, soll dabei den ersten Schlag geführt haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Abwehr gegen den Angriff der Angeklagten. S. und L. sagten zu Beginn des Prozesses dagegen aus, sie hätten Brunner nicht angreifen wollen und die Situation sei erst nach dem ersten Schlag eskaliert, der S. getroffen habe. S. sagte, am Dienstag, der Schlag habe „voll weh“ getan. „Ich muss dann völlig die Kontrolle über mich verloren haben und hab wahllos zugeschlagen.“
Das Urteil soll am 29. Juli gesprochen werden.