Brunner-Mord: Täter erneut angeklagt

Der 30-Jährige soll gegen Weisungen verstoßen haben. Er kassiert eine Geldstrafe.
John Schneider
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Der Angeklagte mit Anwalt Maximilian Pauls.
Der Angeklagte mit Anwalt Maximilian Pauls. © jot

München - Es war so ziemlich das Schlimmste, das sie je verlesen musste, sagt Richterin Susanne Hemmerich. Gemeint war die detaillierte Schilderung des Todes von Dominik Brunner, so wie sie 2010 in der Urteilsbegründung des Landgerichts festgehalten wurde.

Der 50-jährige Geschäftsmann hatte am 12. September 2009 vier Jugendliche vor zwei jugendlichen Angreifern schützen wollen und wurde am Bahnhof Solln selbst zum Opfer. Die Bestürzung in München war riesig. Dominik Brunner wurde ein Symbol für Zivilcourage. Am Tatort wurde ein Denkmal für den mutigen Mann errichtet.

Brunner-Mörder weiter im Fokus der Justiz

Markus S. (30) wurde für diese Tat wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Doch auch nach der kompletten Verbüßung der Haftstrafe bleibt der 30-Jährige im Fokus der Justiz. Ihm wurden Weisungen der Führungsaufsicht auferlegt. So muss er seit seiner Entlassung aus der Haft im Jahre 2019 unter anderem Fußfesseln tragen und darf weder Alkohol noch Drogen konsumieren.

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Dagegen hat Markus S. verstoßen. Beim ersten Verstoß hatte er in einer Diskothek fünf Halbe getrunken. Das Gericht verhängte seinerzeit eine Bewährungsstrafe. Doch Markus S. verstieß erneut gegen die Weisungen und konsumierte Kokain. Wenn auch nur in geringen Mengen. Ein weiteres strafmilderndes Moment: Er selber offenbarte sich gegenüber seiner Bewährungshelferin, noch bevor eine Urinprobe den Drogenkonsum bestätigte. Die Staatsanwaltschaft plädiert dennoch für ein Jahr Haft.

Berufungskammer fällt "Gnadenurteil"

Die erste Zeit nach der Haft sei schwierig gewesen, auch hätte er sich in schlechter Gesellschaft befunden, sucht Markus S. eine Erklärung. Die Wende kam für ihn erst, als er München den Rücken kehrte und wegzog. An seinem neuen oberbayrischen Wohnort fand er eine feste Arbeitsstelle, eine Wohnung. Sein neuer Bewährungshelfer erklärt als Zeuge, dass er mit der Entwicklung des 30-Jährigen sehr zufrieden sei. "Ich habe mich stabilisiert", sagt auch Markus S. in seinem Schlusswort.

Die Berufungskammer fällt dann ein "Gnadenurteil", wie es Richterin Hemmerich ausdrückt. Sie betont, dass hier nicht der "Brunner-Mörder" vor Gericht steht, sondern der Markus S. von heute, der seine Strafe komplett verbüßt hat.

Die Kammer gewährt ihm eine "allerletzte Chance" und verurteilt ihn lediglich zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Euro, also 5.400 Euro.

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6 Kommentare
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  • am 18.12.2021 10:03 Uhr / Bewertung:

    Auch wenn er nicht dafür verurteilt wurde:

    Er wird für immer der Mörder von Dominik Brunner sein und bleiben!

  • Greyhound am 17.12.2021 10:54 Uhr / Bewertung:

    Damals war die Bestürzung in München über den Mord an D. Brunner groß, heutzutage ist man über solche Taten nicht mehr besonders überrascht.

  • Dr. Schönfärber am 16.12.2021 22:33 Uhr / Bewertung:

    Auf die "Ersatzfreiheitsstrafe" wird gerne auch mal Abstand genommen. So ist es nun auch wieder nicht.

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