Bronze-Stier kippt auf Sechsjährigen - Streit vor Münchner Gericht

Das Oberlandesgericht München beschäftigt am Donnerstag eine tierische Frage: Warum kippte der Stier um?
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
9  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Stier-Skulptur aus Bronze steht vor einer Metzgerei.
Eine Stier-Skulptur aus Bronze steht vor einer Metzgerei. © Matthias Balk/dpa

München - Eine Stier-Skulptur vor einer Metzgerei kippt um, ein Junge wird dabei verletzt. Steht ihm Schmerzensgeld zu? - Mit dieser Frage befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag (13.00 Uhr).

Umgekippter Bronze-Stier: Vater fordert 9.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Sohn

Die massive Bronze-Skulptur, die vor einer Metzgerei in Krailling (Landkreis Starnberg) steht, war im Jahr 2016 umgekippt. Ein damals sechs Jahre alter Junge quetschte sich dabei die Hand; ein Teil eines Fingers musste amputiert werden. Der Junge und sein Vater klagen nun auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9.000 Euro. Das Landgericht München II hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, es spreche viel dafür, dass der Bub sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auf ihr gespielt habe.

Das vermutet auch Georg Schreiber. Der 38-Jährige ist seit 2010 in dritter Generation Inhaber der Metzgerei, vor der der Stier auch heute noch steht. "Ein Familienbetrieb, schon seit immer und ewig", sagt er. Vor Jahren habe sein Vater den Stier aus Bronze aufstellen lassen, sagt Schreiber.

Bronze-Stier als Werbefigur

Er selbst ist als Zeuge in dem Verfahren geladen, obwohl er nach eigenen Angaben am fraglichen Tag gar nicht da war. "Wie es passiert ist - keine Ahnung. Und warum das jetzt wieder weitergeht - auch keine Ahnung." Der Stier erfülle einen "Werbezweck" und habe bei dem Vorfall vor rund vier Jahren selbst ein paar Schrammen davongetragen. "Er ist jetzt ein bisschen verkratzt." Von Anfang an sei der übrigens angebunden gewesen. "Der war ja nicht gerade günstig."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
9 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • am 12.11.2020 18:33 Uhr / Bewertung:

    Drei Wochen später:
    Das OLG München hat geurteilt, der Metzger muss 10000€ Schmerzensgeld zahlen, auch wenn es "Ein Familienbetrieb, schon seit immer und ewig" ist.

    Recht so, nur logisch.

    Im Nachgang muss nun die Kompetenz der Richter am Landgericht München II hinterfragt und geprüft werden.

  • DerAlteIch am 15.10.2020 14:17 Uhr / Bewertung:

    Solche Dinger laden nunmal zum drauf rumklettern ein. Kinder machen sowas, und Kinder sollten sowas auch machen können. Wer so ein Teil auf öffentlichem, oder auf nicht eingezäuntem Privatgrund, aufstellt, der soll gefälligst auch dafür sorgen dass das Ding sicher steht.

    Dass meine Vorschreiber hier auch noch dem Vater die Schuld daran geben wollen macht mich ehrlich gesagt sprachlos.

  • Sarkast am 15.10.2020 16:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von DerAlteIch

    Dann machen wir alle Spielplätze in München dicht.
    Denn wenn das Kleinkind vom Klettergerüst in den Sand fällt, während Papa stolz zuschaut, kann er zumindest die Reinigungskosten für die Designerklamotten des Balgs von der Stadt München einklagen...

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.