Briefe unterschlagen - Fauler Postler (61) gefeuert
Statt die Postsendungen zuzustellen, schmeißt sie ein Zusteller in seinen Kofferraum. Jetzt ist er seinen Job los – und macht Urlaub
MÜNCHEN Eine ziemlich dreiste Nummer: Der Münchner Postbeamte Eberhard R. (61, Name geändert) ist dabei erwischt worden, wie er zwei blaue Taschen mit 803 Info-Sendungen nicht etwa den Adressaten zustellte, sondern im Kofferraum seines Autos verschwinden ließ.
Ein Kollege bekam das mit– und verständigte seinen Vorgesetzten. Wenig später wurde Eberhard R. von Mitarbeitern der Konzern-Sicherheit nach seinem Umgang mit Briefpost befragt. Was ihn offenbar wenig beeindruckte: Unter dem Vorwand, mal auf die Toilette zu müssen, entschuldigte er sich bei den Sicherheitsleuten, schlich sich zu seinem Arbeitsplatz, nahm dort weitere 758 Postwurfsendungen und steckte diese ebenfalls in den Kofferraum des Wagens.
Nach diesen Vorgängen im Jahre 2007 wurde Eberhard R. wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses verurteilt und von seinem Arbeitgeber gefeuert. Der Postler klagte dagegen, aber das Verwaltungsgericht bestätigte den Rauswurf.
Dem 61-Jährigen blieb nur die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof. Eine Degradierung tue es doch auch, argumentierte sein Verteidiger in der gestrigen Verhandlung. Immerhin sei Eberhard R. seit 1980 in Postdiensten. Ein Eigenbrötler zwar, aber bislang disziplinarisch nicht in Erscheinung getreten. Da sei eine Degradierung des Beamten doch angemessener als ein Rauswurf.
Dem widersprach der Anwalt der Gegenseite: EberhardR. könne auch in dieser Hinsicht keine Milde erwarten, da er zuvor bereits durch „Unzuverlässigkeiten” aufgefallen sei. Er sei des öfteren auffallend früh von seiner Tour zurück gekommen.
Tatsächlich hatte man ihm auch keinen eigenen Bezirk zugeordnet, sondern ihn trotz seiner vielen Dienstjahre nur als Springer eingesetzt. Die Hoffnung des Zustellers, beim Verwaltungsgerichtshof mildere Richter zu finden, zerschlug sich schnell. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Der Grund: Der Postler habe gegen die Kernpflicht eines Zustellers verstoßen: das korrekte Zustellen.
Dazu komme die hohe Zahl der nicht zugestellten Sendungen und das planmäßige Vorgehen. Eberhard R. habe nicht etwa im Laufe der Tour die Lust am Zustellen verloren, sondern hatte von vornherein offenbar nie vor, die Sendungen auszuliefern. Wegen dieser schweren Pflichtverletzung sah auch die Berufungsinstanz keine andere Möglichkeit, als den faulen Postler zu feuern.
Eberhard G. hat seinen Verteidiger im Prozess gestern übrigens allein gelassen. Er macht Urlaub in Frankreich.
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