Brexit: Briten stellen in München Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft

Mit knapper Mehrheit stimmten die Briten am 23. Juni 2016 für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die unterlegenen EU-Befürworter hadern seitdem mit ihrem Schicksal - und gehen zum staatsbürgerlichen Brexit über.
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Der beschlossene EU-Austritt Großbritanniens treibt viele Briten in Münchens Einbürgerungsbüros. Im Vorjahr stieg die Zahl ihrer Einbürgerungen extrem an.
Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa Der beschlossene EU-Austritt Großbritanniens treibt viele Briten in Münchens Einbürgerungsbüros. Im Vorjahr stieg die Zahl ihrer Einbürgerungen extrem an.

München - Der Brexit beschert München zahlreiche neue Bürger. Wie KVR-Chef Dr. Thomas Böhle mitteilt, stieg die Zahl der Briten, die einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland stellten, seit jenem 23. Juni extrem stark an. 

Das Interesse britischer Staatsangehörige am deutschen Pass ist schon 2016 enorm gestiegen. Wurden in den Jahren 2010 bis 2014 in München jährlich maximal zehn britische Staatsangehörige eingebürgert, stieg die Zahl 2015 auf 25 - und damit um 150 Prozent. 2016 wuchs die Zahl um weitere 152 Prozent auf 63 Personen.

Hunderte Briten beantragen Einbürgerung in München

Danach haben sich dann so viele Briten wie nie zuvor für einen deutschen Pass entschieden: Bis Ende Januar 2018 waren es 241. Im Zeitraum von Anfang 2016 bis Ende Januar 2018 wurden insgesamt 740 britische Staatsangehörige über das Verfahren und die Voraussetzungen einer Einbürgerung beraten. Insgesamt wurden 623 Anträge gestellt.

Wer Staatsbürger werden will, sollte in der Regel bereits acht Jahre lang mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Für ihren Lebensunterhalt müssen die Antragsteller selbst sorgen können. Außerdem Pflicht: ein Einbürgerungstest.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Briten haben Anspruch auf zwei Pässe

Den britischen Pass dürfen sie behalten - zumindest noch. Gemäß Paragraph 12 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) muss eine Einbürgerungsbewerberin oder ein Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, wenn er oder sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt. 

Das bedeutet aber: Nach aktueller Gesetzeslage müssen diejenigen, welche bis zum Austritt Großbritanniens aus der EU nicht eingebürgert wurden, dann auf ihre britische Staatsangehörigkeit verzichten. Sonst kann die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nicht genehmigt werden.

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