Breno: Regungslos nahm er sein Urteil auf

Das Urteil! Fußballprofi Breno ist am Mittwoch wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Richterin ordnete seine sofortige Verhaftung an.  
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Fußballprofi Breno ist am Mittwoch wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden
dpa 4 Fußballprofi Breno ist am Mittwoch wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden
Die Richterin ordnete noch im Gerichtssal die sofortige Verhaftung des Brasilianers an
dpa 4 Die Richterin ordnete noch im Gerichtssal die sofortige Verhaftung des Brasilianers an
Werner Leitner, der Anwalt des brasilianischen Fußballprofis Breno, hatte noch Freispruch gefodert
dpa 4 Werner Leitner, der Anwalt des brasilianischen Fußballprofis Breno, hatte noch Freispruch gefodert
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, gibt nach der Urteilsverkündung
dpa 4 Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, gibt nach der Urteilsverkündung

Das Urteil! Fußballprofi Breno ist am Mittwoch wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Richterin ordnete seine sofortige Verhaftung an.

München - Regunglos steht Breno Borges im Saal 101 des Münchner Schwurgerichts, als die Vorsitzende Richterin Rosi Datzmann das Urteil verkündet: "Der Angeklagte wird wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt." Die Richterin ordnete noch im Gerichtssal die sofortige Verhaftung des Brasilianers an. Breno war bislang auf freiem Fuß.

Anders als Staatsanwalt Nikolaus Lanz folgte die 12. Strafkammer dem Gutachter Hennig Saß und erkannte bei der Strafzumessung die zur Tatzeit verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten an. Lanz hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren für Breno gefordert. Er sei überzeugt, dass der frühere FC-Bayern-Spieler „das von ihm und seiner Familie bewohnte Haus vorsätzlich angezündet“ habe. Damit habe der Angeklagte „den Tatbestand der schweren Brandstiftung verwirklicht“. Nach Ansicht von Lanz legte der 22 Jahre alte Brasilianer in der Nacht vom 19. auf den 20. September vergangenen Jahres aus Frust über eine langwierige Knieverletzung Feuer in einer von ihm gemieteten Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald. Verletzt wurde nur deshalb niemand, weil Brenos Frau mit den Kindern das Anwesen kurz vor der Tat verlassen hatte.

 

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Der Verteidiger des Fußballprofis hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Sollte die Kammer einen Freispruch jedoch nicht für begründet halten, forderte der Anwalt in einem „alternativen Strafantrag“, eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren zu verhängen. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden. „Strafvollzug in Deutschland bedeutet für Breno Borges das sportliche Aus“, hatte der Anwalt argumentiert.

Luftaufnahmen: So abgebrannt ist die Breno-Villa

Die Kammer war der Überzeugung, dass es Brandstiftung war und Breno Borges der Täter ist. Datzmann: "Die Haustür und Garage stand zum Zeitpunkt des Brandes offen. Es wurden keine Einbruchsspuren gefunden." Einen technischen Defekt schließen die Richter aus.

Zur Begründung: Erst nach Mitternacht sei das Feuerglegt worden. "Um 0.20 Uhr brannte das Haus lichterloh", so Datzmann. Zeugen hätten nämlich vor Mitternacht weder Feuer noch Brandgeruch wahrgenommen. Die Ehefrau des Angeklagten und dessen Manager seien vor Mitternacht an der Villa vorbeigefahren. Dabei sollen sie Breno gesehen haben, der sich im Haus merkwürdig verhielt. Er soll Geräusche wie ein Tier gemacht und Flaschen aus dem Fenster geworfen habe. "Aber man sah keine Notwendigkeit, die Polizei zu verständigen", betonte Datzmann.

Um 0.12 Uhr sollen Nachbarn Brandgerucht wahrgenommen haben. Zu Brenos Gunsten zählt für das Gericht auch, dass er die Nachbarn alarmiert hat. Leicht hätten die Flammen auf andere Gebäude überschlagen können. "Sie hatten Glück, dass kein Wind ging. Andere klimatische Bedingungen - und die Grünwalder Feuerwehr hätte das Feuer nicht mehr in den Griff bekommen", sagt die Vorsitzende Richterin.

Und weiter: Breno müsse wie ein normaler Straftäter behandelt werden, der keine Millionen verdient und in Brasilien Immobilien besitzt. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht den Alkohol und die Tabletten, die Breno vor der Tat zu sich nahm. Dadurch fand eine Strafrahmenverscheibung statt. Nicht wie üblich ist das Strafmaß bis zu 15 Jahre bei schwerer Brandstiftung. sondern "nur" bis zu 11 Jahre und drei Monaten.

Noch während der Urteilsbegründung kamen Polizei und Justizwachbeamte in den Sitzungssaal. Da ahnte plötzlich Breno, dass er zurück in die Zelle muss. Hilflos schaute er seine Anwalt Walter Leitner.

Die Vorsitzende Richterin sagt noch: "Nach zweieinhalb Jahren werden Sie in Ihre Heimat abgeschoben."

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