Brandstifter (30) muss zweieinhalb Jahre in Haft

Unter Drogeneinfluss zündet er die einzige Tür zum Fluchtweg an und gefährdet so neun Menschenleben. Nun muss der Brandstifter ins Gefängnis.
von  Bernhard Lackner
Der geständige Brandstifter Paul G. vor Gericht.
Der geständige Brandstifter Paul G. vor Gericht. © Sigi Müller

München - Weil er die Tür zum Partyraum in der Akademie der Bildenden Künste angezündet hat (AZ berichtete), ist ein 30-jähriger Münchner am Dienstag wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden. Er hatte laut Anklage das Feuer entfacht, weil er mit Partygästen in Streit geraten war.

Paul G. (30, Name geändert) gelang es, mit seinem Feuerzeug den Türrahmen zum „Grünen Salon“ in Brand zu setzen, erklärte ein Brandfahnder am Montag im Prozess.

Paul G. wird in Entzugsklinik eingewiesen

Der unter anderem wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (er hatte sich auf der Müllerstraße ausgezogen) vorbestrafte Mann zeigte sich im Prozess geständig und vor allem reuig. Er entschuldigte sich bei den Partygästen, die als Zeugen geladen waren. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten forderte, plädierte der Anwalt des 30-Jährigen für eine Bewährungsstrafe.

Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Frank Zimmer würdigte die strafmildernden Umstände und verurteilte den Eventmanager zu einer eher milden Haftstrafe von 30 Monaten. Darüber hinaus wird er in eine Entzugsklinik eingewiesen, um seine Suchtprobleme in den Griff zu bekommen.

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