Böllerschüsse auf Berlin-Wiesn – Beamter klagt

München – Als die Gebirgsschützen zur Eröffnung des Fests ihre Salutschüsse abfeuerten, war für den Beamten der Staatskanzlei die Party schon wieder vorbei: Ein Ministerialrat will durch die Schüsse beim Oktoberfest der bayerischen Landesvertretung in Berlin im Jahr 2009 einen Gehörschaden erlitten haben. Dies möchte er als Dienstunfall geltend machen und klagte gegen das bayerische Landesamt für Finanzen. Seit Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht München den Fall.
Der Mann war nach eigenen Worten als Protokollbeamter unter anderem damit beschäftigt, Fotos von dem zünftigen Fest zu machen. Dabei habe er die bayerischen Gebirgsschützen in seiner unmittelbaren Nähe übersehen. Sofort nach den Salven habe er ein taubes Gefühl und ein Klingeln im Ohr gespürt. Da er sich dienstlich auf dem Fest aufhielt, meldete er die Beschwerden als Dienstunfall.
Ein Gutachten ergab jedoch, dass der Mann bereits eine Veranlagung für Tinnitus hatte. Auch das Ergebnis zweier Hörtests spreche nicht für ein Knalltrauma.