Böhringer-Mord: Bence T. hofft noch
MÜNCHEN - Der Parkhaus-Mord von München: Die Verfassungs- beschwerde des Verurteilten wurde ohne Begründung vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Jetzt hofft Benedikt T. auf einen Freispruch im Zivilprozess
„Wenn er rauskommt, ist er 60. Bence hat ein Recht zu erfahren, warum das Urteil gegen ihn in Ordnung sein soll.“ Peter Witting und Thorsten Junker, die Anwälte des im Charlotte-Böhringer-Prozess verurteilten Benedikt T. (34) wollen sich nicht damit abfinden, wie schnell Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof über ihre Revisionsanträge gegen das Urteil des Landgerichts hinweg gegangen sind. Am 23. November hat das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsbeschwerde gar nicht erst angenommen. „Wir haben dafür nicht einmal eine Begründung bekommen. So ein Vorgehen kann sich der Rechtsstaat nicht leisten“, sagt Witting.
Benedikt T. war im August 2008 des Mordes an seiner Erbtante Charlotte Böhringer schuldig befunden worden und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seine Anwälte bemühen sich seitdem um eine Wiederaufnahme des Verfahrens, da ihrer Meinung nach in der Urteilsbegründung einige Widersprüche stecken. Bislang ohne Erfolg. Ihre letzte Hoffnung liegt nun im Zivilverfahren. Benedikts Bruder Mate hat ihn verklagt. Aufgrund der Verurteilung als Mörder sei sein Bruder erbunwürdig.
Neben der Klärung der Erbfähigkeit von Bence T. hat der zivile Prozess eine weit wichtigere Dimension: Die Zivil-Richterin muss zu einem eigenen Urteil finden, ob Bence T. schuldig ist. Dafür könnten umstrittene Indizien nochmals aufgerollt werden.
Zu diesen umstrittenen Indizien, die in der Urteilsbegründung des Landgerichts eine Rolle spielten, zählt Witting unter anderem die DNA-Spur am Sakko des Opfers. Die Mischspur könne aber auch zu einem früheren Zeitpunkt auf die Kleidung des Mordopfers gekommen oder von Böhringer selber übertragen worden sein. Darüber sei das Schwurgericht hinweg gegangen. Andere entlastende Indizien seien in der Begründung gar nicht erst erwähnt worden.
Dass ein verurteilter Straftäter vor einem Zivilgericht seine Unschuld beweist, ist kein Einzelfall. Zuletzt machte der Fall Harry Würz Schlagzeilen. Er war wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau 1998 verurteilt worden. Im anschließenden Zivilprozess - die Eltern des Opfers hatten auf Schmerzensgeld geklagt – gab es aber einen Freispruch. Der schließlich auch von einem Strafgericht im Oktober 2009 bestätigt wurde.
Den Anwälten von Benedikt T. steht außerdem noch der Weg nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Peter Witting: „Das überlegen wir noch.“
John Schneider