BND-Agent scheitert mit Schadenersatzforderung

Weil er seine lettische Geliebte nicht ordnungsgemäß seinen Geheimdienst-Chefs gemeldet hat, wurde der BND-Mann in Lettland versetzt. Vor dem OLG München ist er nun mit seiner Klage auf Schadensersatz gescheitert.
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Seine Klage war nicht erfolgreich: Der ehemalige BND-Resident in Lettland vor Gericht.
dpa Seine Klage war nicht erfolgreich: Der ehemalige BND-Resident in Lettland vor Gericht.

Weil er seine lettische Geliebte nicht ordnungsgemäß seinen Geheimdienst-Chefs gemeldet hat, wurde der BND-Mann aus Lettland abgezogen. Vor dem OLG München ist er nun mit seiner Klage auf Schadensersatz gescheitert.

München - Ein deutscher Geheimdienstmann verliebt sich an seinem Einsatzort Riga in eine Lettin, wird versetzt, verliert seinen Job und klagt gegen den deutschen Staat - vergeblich. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag seine Klage mit einer Schadenersatzforderung von knapp 400 000 Euro ab. Der Mann muss nun zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht ließ keine Revision zu. Sein Anwalt will nun eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof prüfen. (Az: 1 U 3787/15 15 O 7946/12 LG München I)

BND-Resident verliebt sich

Der damalige Leiter der Vertretung des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Riga hatte sich in eine Lettin verliebt - obwohl er belehrt worden war, dass Zurückhaltung bei engen persönlichen Beziehungen zu Angehörigen des Einsatzlandes geboten sei.

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Er informierte den BND auch nicht sofort über das Verhältnis, sondern ließ die Freundin zuerst von seinen Kollegen des lettischen Verfassungsschutzes überprüfen. Als er den BND im Oktober 2007 informierte, war die Frau gerade bei ihm eingezogen.

Inlandsgeheimdienst stuft Beziehung als ungefährlich ein

Außerdem informierte er den BND darüber, dass auch einer seiner Mitarbeiter mit einer Frau aus Riga eine Beziehung habe; auch dieser Kontakt sei vom lettischen Inlandsgeheimdienst als unbedenklich eingestuft worden. Der BND berief den Residenten 2008 aus Riga ab.

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Danach wurde er dienstunfähig. Die Forderung von knapp 400 000 Euro begründete der Mann mit Einkommensverlusten und anderen Einbußen. Das Landgericht hatte seiner Forderung in erster Instanz in Teilen stattgegeben, nachdem das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen festgestellt hatte.

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