BMW-Welt in München: Streit um Bau der Lounge

Millionen-Klage auf Schadensersatz am Oberlandesgericht: Die Stahlkonstruktion der Lounge in der BMW-Welt soll Mängel gehabt haben.
John Schneider |
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Die BMW-Welt von außen. Im Hintergrund der BMW-Vierzylinder.
Tobias Hase/dpa Die BMW-Welt von außen. Im Hintergrund der BMW-Vierzylinder.

Millionen-Klage auf Schadensersatz am Oberlandesgericht: Die Stahlkonstruktion der Lounge in der BMW-Welt soll Mängel gehabt haben. 

München - Sie gehört zu Bayerns größten Touristenmagneten: die 2007 eröffnete BMW-Welt. Doch die Erfolgsgeschichte begann offenbar recht holprig. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) ist jetzt ein Verfahren wegen mangelhafter Schweißarbeiten beim Bau der Lounge angekommen. Es geht um viel Geld. Den Streitwert hat der OLG-Senat auf 1,7 Millionen Euro festgelegt.

Mangelhafte Qualität von Stahlteilen

Der Hintergrund: Ein Anlagenbauer hatte mit zwei Verträgen einen Zulieferer mit der Herstellung und Lieferung der Stahlkonstruktion für die Lounge sowie für eine Schlepptreppe beauftragt.

Doch es gab Probleme. Ende Juni 2005 brach beim Abladen ein angeliefertes Stahlteil. Dieses hätte als zentrales Bauteil der Lounge eine Traglast von 1.000 Tonnen aufnehmen sollen.

In der Folge rügte der klagende Anlagenbauer bei anderen Gelegenheiten mehrfach die Qualität der Leistung des Zulieferers. Unter anderem würden die Schweißnähte in so großem Umfang Bindefehler aufweisen, dass sie die Tragfähigkeit beeinträchtigten. Zur Überzeugung des Klägers gab es wohl grundlegende Mängel im Fertigungsprozess der Bauteile. Das bestreitet das beauftragte Unternehmen. Die monierten Mängel hätten sich auch durchaus nachbessern lassen.

Die BMW-Welt von außen. Im Hintergrund der BMW-Vierzylinder.
Die BMW-Welt von außen. Im Hintergrund der BMW-Vierzylinder. © Tobias Hase/dpa

Klagen auf Schadensersatz und Restwerklohn

Im Juli 2005 spitzte sich der Streit zu. Am 13. und 14. Juli kam es zu weiteren Rügen und am 15. Juli zu einem Krisengespräch. Schrottreif oder reparabel? Das war die Frage.

Als aber drei Tage später der Hersteller auch noch eine Sicherheit forderte, zog der Auftraggeber die Reißleine: Kündigung der Verträge – wegen Unbrauchbarkeit der bisherigen Leistungen. Dazu wurde die Klage auf den Weg gebracht. Wegen schlecht erfüllter Schweißarbeitsleistungen verlangte das Unternehmen Schadenersatz in Höhe von etwa 1,2 Millionen Euro. Sie hatte eine andere Firma mit der Herstellung der Bauteile beauftragen müssen.

Der Hersteller hält dagegen, verlangt seinerseits den Restwerklohn hinsichtlich der Lounge sowie für die Schlepptreppe. Insgesamt knapp 1,3 Millionen Euro.

Schadensersatz für mangelhafte Stahlteile

Doch das Landgericht gab der Klage auf der Grundlage eines Gutachtens zumindest teilweise statt. Der Sachverständige hatte erklärt, dass ein hoher Prozentsatz der gelieferten Teile Mängel, zu einem geringen Teil auch gravierende Mängel, bei den Schweißnähten aufgewiesen hätten. Die beklagte Firma müsse 429.712,45 Euro plus Zinsen zahlen.

Der OLG-Senat macht am Dienstag schnell klar, dass das Urteil des Landgerichts wohl Bestand haben wird, die Berufung des beklagten Unternehmens schlechte Karten hat. Das Angebot einer Rücknahme der Berufung, um Geld zu sparen, nimmt der Hersteller nicht an. Das Urteil wird am 3. März verkündet.

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