Blechschaden, weil Autofahrer gehupt hat

Ein 34-jähriger Fußgänger fühlt sich von Autofahrern provoziert – und tritt zu.
von  John Schneider
Der Angeklagte auf dem Weg ins Gericht.
Der Angeklagte auf dem Weg ins Gericht. © jot

München Weil der Fußgänger vor ihm trotz roter Ampel seiner Meinung nach nicht schnell genug die Fahrbahn der Berg-am-Laim-Straße überquerte, drückte ein Polo-Fahrer am 2. Mai auf die Hupe. Das hätte er besser bleibenlassen. Ibo B. (34, Name geändert) fühlte sich provoziert und trat auf die Stoßstange. Schaden: 500 Euro.

Acht Tage später erwischte es die Halterin (29) eines BMW noch schlimmer. An der Pilgersheimer Straße war ihr Verlobter an Ibo B. vorbeigefahren. Die Bürokauffrau saß auf dem Beifahrersitz und beobachtete wie der alkoholisierte und aggressive Fußgänger auf ihr Auto eintrat. Resultat: Eine Delle in der Motorhaube und Beschädigungen am Scheinwerfer. Schaden: 1500 Euro.

Ibo B. beteuert, in beiden Fällen provoziert worden zu sein. Die Hupe hätte ihn erschreckt und der BMW sei direkt auf ihn zugefahren. „Wenn ich nicht gesprungen wäre, hätte er mich erwischt.“ Das wird bestritten. In jedem Fall hätte Ibo B. nicht zutreten dürfen. Was er inzwischen auch einsieht.

Doch damit war die Geschichte nicht beendet. Im Oktober tauchte Ibo B. bei der Anwaltskanzlei der BMW-Fahrerin auf und verlangte 50 Euro. Die hatte er als erste Rate des Schadenersatzes überwiesen.

Amtsrichter Martin Meixner ermahnte Ibo B., von weiteren Rückforderungen abzusehen, beließ es ansonsten bei 80 Tagessätzen á 10 Euro. Dazu kommt der Schadenersatz. Ibo B. wird also noch eine Weile an den Folgen seiner Ausraster zu knabbern haben.

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