BKA-Ermittler und Zeuge: "Meral Keskin gibt es nicht"

Zweieinhalb Jahre war im NSU-Prozess eine Frau unter den Nebenklägern aufgeführt, die in Wahrheit gar nicht existiert. Das hat ein BKA-Ermittler im Auftrag des Gerichts bestätigt.
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"Meral Keskin gibt es nicht": Mit dieser Aussage schaffte ein Zeuge etwas Klarheit im Münchner NSU-Prozess. (Archivbild)
dpa "Meral Keskin gibt es nicht": Mit dieser Aussage schaffte ein Zeuge etwas Klarheit im Münchner NSU-Prozess. (Archivbild)

München - In der Affäre um ein erfundenes Opfer eines NSU-Bombenanschlags hat ein Zeuge vor dem Oberlandesgericht München Klarheit geschaffen. "Meral Keskin gibt es nicht", sagte am Dienstag ein Ermittler des Bundeskriminalamtes im NSU-Prozess. Der Beamte war vom Gericht beauftragt worden, die Existenz der Frau zu klären.

Die Affäre war vor einem Monat ins Rollen gekommen. Der Vorsitzende Richter hatte den Anwalt des vermeintlichen Opfers aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Nebenklägerin vor Gericht erscheine. Wenige Tage später räumte der Anwalt ein, es gebe die Frau wohl nicht. Ein anderes – echtes – Opfer des Kölner Bombenanschlags im Jahr 2004 habe ihm die Mandantin vermittelt und dafür eine Provision verlangt. Der Mann habe ihm Fotos einer älteren Frau gezeigt und behauptet, sie sei eine seiner Bekannten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit habe es sich aber um die Mutter des Mannes gehandelt, sagte der BKA-Ermittler.

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Rechtsanwalt Ralph Willms aus Eschweiler hatte "Keskin" zweieinhalb Jahre lang im NSU-Prozess vertreten. Er war dafür aus der Staatskasse bezahlt worden und hatte auch eine Härtefallentschädigung der Bundesregierung für "Meral Keskin" in Höhe von 5000 Euro entgegengenommen.

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der eine Angehörige des Dortmunder NSU-Mordopfers Mehmet Kubasik vertritt, sagte, das Verhalten seines Kollegen Willms werfe "kein gutes Licht auf die Anwaltschaft". Die Interessen der tatsächlichen Nebenkläger dürften darunter nicht leiden.

Anschließend lehnte das Gericht mehrere, teils ältere Beweisanträge ab. Darin hatten Nebenklage-Vertreter etwa die Ladung des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) und des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein (CSU) als Zeugen verlangt.

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Zschäpe ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft bei der Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen vor, die dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zugeschrieben werden.

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