Bizarre Prozesse mit Tieren: Dürfen Hunde erben, müssen Bären sterben?

Ein schreiender Hahn, ein Sturz vom Kamel: Prozesse, in denen es um Tiere geht, sind oft bizarr – und auch empörend.
Anja Perkuhn |
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War es rechtens, "Problembär Bruno" zu erschießen? Dürfen Hunde erben? Damit beschäftigte sich das Gericht.
dpa/AZ War es rechtens, "Problembär Bruno" zu erschießen? Dürfen Hunde erben? Damit beschäftigte sich das Gericht.

MünchenDer "Kuhglocken-Streit" geht am Freitag vor dem Landgericht München in die nächste Runde: Ein Unternehmer versucht seit Jahren, die Kühe einer Landwirtin von einer benachbarten Wiese in Holzkirchen zu klagen, weil ihm und seiner Frau deren Glocken zu laut bimmeln. Während die Justiz am Freitag erneut das Thema Geläut betreut, blicken wir zurück auf all die Münchner Prozesse, die sich um das liebe Vieh drehten.

Juni 1985: Hunde-Entführung

Die Mischlingshündin Franziska, die nach der Scheidung von der Frau beansprucht worden war, verschwand im Sommer 1984 – zwei Wochen später fand die Frau den Hund im Garten des Ex-Mannes.

Der bestreitet vorm Amtsgericht den Diebstahl: Er habe vermutet, Franzi sei ausgerissen. Der Richter glaubt ihm nicht – überredet aber die Frau, "den Zamperl da zu lassen, wo er sich wohler fühlt". Und stellt das Verfahren ein mit der Auflage, dass der Angeklagte seiner Ex-Frau "einen möglichst ähnlichen Hund beschafft".

Januar 1989: Schlangen-Biss

Der Nachbar eines Münchner Schlangenliebhabers war vors Verwaltungsgericht gezogen, um Königspython Hansi aus dem Haus zu verbannen.

Das Gericht entscheidet zugunsten der Schlange – wegen der Unbedenklichkeitserklärung des Gutachters: Der Python sei "absolut harmlos", sagt der. Sollte er doch mal aus dem Terrarium entkommen und jemanden beißen, sei das mit dem Kratzen einer Katze vergleichbar. Pythons haben keine Giftzähne.

März 1989: Hahnen-Schreie

Die Lästigkeit von Krähen ergibt sich aus Plötzlichkeit, Tonalität und Modalität des Geräuschs, entscheidet das Landgericht. Hahn Blasi krähte so laut (75 Dezibel) und oft, dass sich ein Nachbar auf seiner zehn Meter entfernten Terrasse nicht wohlfühlte. Blasi muss nun von 20 bis 8 Uhr und an Sams-, Sonn- und Feiertagen auch von 12 bis 15 Uhr "schalldicht aufbewahrt werden".

August 2004: Hunde-Testament

Nach dem Tod einer geschiedenen, kinderlosen Frau kümmerte sich eine Bekannte um Hund Berry und die Wohnung der Verstorbenen. In deren Testament: "Meine Erben sind mein Hund Berry, meine Geschwister – bitte nicht streiten, Eure Tante". Darum war die Bekannte der Meinung, sie sei auch Erbin – durch Berry.

Ein Hund ist keine rechtsfähige Person, kann also nicht erben, urteilt aber das Landgericht – zumal im Testament nicht steht, wer Berry bekommen soll.

November 2006: Bären-Abschuss

Ein Jahr nachdem der wildernde "Problembär Bruno" zum Abschuss freigegeben und erlegt wurde, will ein Münchner das für unzulässig erklären lassen – und mit Hilfe des in der Bayerischen Verfassung verankerten Rechts auf Erholung und Naturgenuss zukünftige Abschussgenehmigungen verhindern. Das Verwaltungsgericht weist die Klage ab.

April 2012: Schaf-Angriff 

Ein schwarzes Schaf hat im Ostallgäu einen Mann angerempelt und verletzt – und flüchtete danach zurück in seine Herde aus drei schwarzen und fünf weißen Schafen, die zwei Besitzern gehören. Der Mann wurde erheblich verletzt, seine Krankenkasse forderte mindestens 13.000 Euro vom Halter. Wem das Schaf tatsächlich gehört, ist laut Oberlandesgericht egal: Der Geschädigte kann beide Halter in Anspruch nehmen – denn sie hätten "gemeinsam eine Gefahrenlage geschaffen" und müssten daher auch gemeinsam für den Schaden aufkommen.

August 2015: Kamel-Sturz

Ein 51-Jähriger hatte auf einer Nilkreuzfahrt an einem Kamelritt teilgenommen. Das Tier stolperte und bäumte sich auf – der Mann fiel herunter und zog sich einen Rippenbruch zu. Das Amtsgericht weist die Schadenersatz-Klage ab: Letztlich "habe sich allein die Gefahr verwirklicht, die von einem Tier ausgeht", sagt der Richter.

Dezember 2016: Kuh-Flucht

Die Attacke einer Kuh auf eine Joggerin geht für einen Viehhändler mit einem Freispruch vorm Amtsgericht zu Ende: Er habe alle Vorschriften beim Abladen eingehalten, erklärt das Gericht.

Die Kuh war beim Entladen auf dem Schlachthof ausgerissen und hatte an der Theresienwiese eine Frau niedergetrampelt und verletzt. Für die Kuh endete die Flucht tödlich: Polizisten schossen erst mit ihren Dienstpistolen, dann mit einem Gewehr – und streckten das später von Tierfreunden auf "Bavaria" getaufte Rind schließlich nieder.

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