Bitte lächeln! Hier werden Sie gefilmt

Die S-Bahn hat jetzt in all ihren Zügen Kameras installiert. Und wie schaut’s im Rest der Stadt aus? Die AZ gibt den großen Überblick.
von  Thomas Gautier
Bitte lächeln: Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil (l.) und der Münchner S-Bahn-Chef Bernhard Weisser deuten auf eine der neuen Kameras in einem S-Bahn-Zug.
Bitte lächeln: Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil (l.) und der Münchner S-Bahn-Chef Bernhard Weisser deuten auf eine der neuen Kameras in einem S-Bahn-Zug. © Petra Schramek

München - Unterm Sitz vielleicht. Da kommen sie wohl nicht hin. Der Rest des Waggons aber – abgedeckt.

16 Kameras sind’s jetzt in jeder S-Bahn. Die sind so klein, dass Verkehrsminister Martin Zeil (FDP) fürs Presse-Foto auf einen Sitz steigen muss. Der S-Bahn-Geschäftsleiter tut es ihm nach. Dann lachen beide schelmisch, weil: ist ja eigentlich nicht erlaubt.

So lustig ist der Termin gar nicht. In jedem der 238 S-Bahn-Züge werden die Passagiere ab jetzt überwacht. 3808 Kameras, die alles aufnehmen. 24 Stunden am Tag. Schon 2008 und 2009 hatte die S-Bahn die ersten 105 Züge bestückt. Nach dem Fall Dominik Brunner habe sich der Freistaat entschieden, auch den Rest auszustatten, sagt Zeil – und übernahm die Hälfte der Kosten in Höhe von 9,8 Millionen Euro.

Die Bundespolizei ist zufrieden. Sie wertet die Filme aus, die S-Bahn darf das nicht. Die Überwachung habe Graffiti in den Zügen um etwa 50 Prozent gesenkt, sagt Münchens Inspektionsleiter Jürgen Vanselow. Auch bei Gewalttaten gebe es „Indizien“ für einen „präventiven Effekt“.

Zahlen dazu gibt es nicht – nur Beispiele: Ein S-Bahn-Grapscher wurde mit Hilfe von Kameras gefasst. Ebenso ein Mann, der an der Donnersbergerbrücke einen BOB-Schaffner aufs Gleis gestoßen hatte. Beim Saufgelage zum Verbot von Alkohol in der S-Bahn 2011 wurden Randalierer gefilmt. Kameras dokumentierten auch die Attacke von Serkan A. und Spyridon L. auf Lehrer Bruno N. (76). Vanselows Fazit: „Die Überwachung ist eine wichtige Stütze für mehr Sicherheit.“ Ohne sie „würde eine Reihe von Straftätern noch frei herumlaufen“.

Gefilmt wird nicht nur in der S-Bahn, sondern auch in Bussen, Trambahnen, U-Bahnen, Kaufhäusern, auf öffentlichen Plätzen, vor Banken, Büros und Privathäusern. Rund 7000 städtische und polizeiliche Kameras sind bekannt, private werden nicht erfasst. Voll im Bild – ein Überblick:

*Wie viele Kameras die S-Bahn in Bahnhöfen hat, sagt Sprecher Bernd Honerkamp mit Verweis auf Sicherheitsbedenken nicht.

*Die MVG betreibt laut Sprecher Michael Solic aktuell etwa 3000 Kameras – rund zweieinhalb Mal so viel wie noch vor fünf Jahren. 1266 filmen in allen 100 U-Bahn-Stationen. 770 Kameras sind in 184 von 246 MVG-Bussen. Auch bei privaten Partnern kämen „zunehmend neue Busse mit Videokameras zum Einsatz“, sagt Solic.

449 Kameras filmen in 58 modernen Trams. 432 Stück sind in 108 von 572 U-Bahnwagen installiert – eine Quote von 19 Prozent, aber die MVG will das erhöhen: Ende 2013 kommen neue Züge mit Videokameras ab Werk. Als Ziel strebt die MVG laut Solic „bei den Fahrzeugen in allen drei Sparten eine Vollausstattung mit Videotechnik an“.

*Die Polizei darf nur Plätze permanent überwachen, die als kriminelle Schwerpunkte gelten. In München stehen drei feste Kameras am Sendlinger-Tor-Platz, zwei am Hauptbahnhofsvorplatz und eine am Stachus. Zur Wiesn 2012 hatte sie 15 Kameras im Einsatz. Auf dem Christkindlmarkt waren es 13.

*Das Baureferat betreibt 330 Kameras zur Verkehrsbeobachtung. Sie stehen „überwiegend in Tunnels“, so die Sprecherin. Eine oberirdische Kamera steht an der Kreuzung Elisenstraße/Lenbachplatz. Die Aufnahmen werten Polizei und Kreisverwaltungsreferat aus.

* Private: Wer sein Geschäft oder sein Haus mit normalen Videokameras überwachen will, muss das nicht anmelden, sagt Peter Meier vom Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA). Deshalb ist nicht bekannt, wie viele private Kameras es in München gibt.

Erlaubt sind sie trotzdem nur, wenn der Nutzer ein berechtigtes Interesse hat: Also Banken und Geschäfte, die Diebstahl oder Überfälle fürchten – oder Hausbesitzer, die schon Opfer von Graffiti-Schmierern wurden. Auch die Bahn darf sich mit Videokameras vor Vandalismus schützen.

Regeln gibt es trotzdem: Wer öffentlichen Grund, etwa den Gehweg, mitfilmt, sollte „als Richtschnur“ einen Streifen von einem Meter Breite nicht überschreiten. Hinweisschilder müssen auf die Überwachung aufmerksam machen. Aufzeichnungen, auf denen nichts geschieht, darf man höchstens 72 Stunden speichern. Bei Vorfällen darf es je nach Bedarf länger dauern. Der Kreis derjenigen, die Zugriff auf die Aufnahmen haben, muss so klein wie möglich sein. Das LDA berät bei Fragen: www.lda.bayern.de.

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