Bis Mitternacht: Münchner dürfen länger draußen sitzen
Neue Regelungen für München: Künftig dürfen Freischankflächen freitags, samstags und vor Feiertagen bis Mitternacht geöffnet haben. Diese war in den Monaten April, Mai und September zuvor nicht erlaubt.
München - Bisher war es nur in den Monaten Juni, Juli und August erlaubt, dass Freischankflächen wie Biergärten oder die Außenbereiche von Gaststätten bis 24 Uhr geöffnet haben durften.
In München wurde diese Ausnahmegenehmigung jetzt auf die Monate April, Mai und September ausgeweitet - testweise für ein Jahr. Das hat der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats am Dienstag beschlossen.
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