Billig-Dienstwohnungen: Doch keine Strafen

Münchner Pfleger, Busfahrer & Co. können aufatmen: Sie werden zu ihren Personalmieten doch nichts draufzahlen müssen – glaubt der CSU-Mann Stefinger.
Irene Kleber |
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Münchner Pfleger, Busfahrer & Co. können aufatmen: Sie werden zu ihren Personalmieten doch nichts draufzahlen müssen – glaubt der CSU-Mann Stefinger.

München - Die Aufregung war riesig im vergangenen Herbst, als herauskam, dass das Finanzamt bei Pflegekräften, Polizisten oder Busfahrern, die eine günstige Dienstwohnung in München bewohnen, eine Art Straf-Steuer erheben will. Für den "geldwerten Vorteil" – so sieht es der Fiskus – weil sie gemessen an der ortsüblichen Münchner Miete ja viel günstiger wohnen.

Als Vergleichswert zogen die Steuereintreiber den Münchner Mietspiegel heran, der abbildet, welche Neuvermietungspreise in den vergangenen vier Jahren erzielt worden sind (bis zu 18 Euro pro Quadratmeter). Für Dienstwohnungsmieter hieße das, pro Jahr bis zu 2.000 Euro zusätzlich ans Finanzamt abdrücken zu müssen. Oder aber: Der Arbeitgeber erhöht die Miete auf ein ortsübliches Niveau.

Dienstwohnungen als Anreiz für Personal

Ein Unding sei das, schimpften damals Arbeitgeber wie Claus-Peter Scheucher, Finanzchef bei den "Barmherzigen Schwestern" in München, die zwei Krankenhäuser und einige Pflegeheime betreiben. Damit sich die Pflegehelfer dort (netto etwa 1.600 Euro im Monat) das teure Leben in München leisten können, vermietet die Ordensgemeinschaft ihre Personalwohnungen für nur knapp neun Euro pro Quadratmeter.

Der günstige Preis ist freilich auch ein Anreiz, um bei dem herrschenden Pflegermangel überhaupt Personal zu bekommen. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi fehlen allein in München etwa 3.000 Pfleger.

Doch jetzt gibt es Hoffnung am Horizont. Denn der Münchner Bundestagsabgeordnete Wolfgang Stefinger (CSU) hat mit dem Thema seither nicht nur Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) genervt, sondern nach seinen Angaben auch seine Abgeordnetenkollegen in Berlin, denen er eine Gesetzesänderung abfordert. "Die aktuelle Lage konterkariert die Bemühungen von Unternehmen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen", sagt Stefinger.

"Diese Besteuerung von Werkswohnungen wird abgeschafft"

Und inzwischen ist er sicher: "Diese Besteuerung von Werkswohnungen wird abgeschafft." Konkret schaut der Gesetzentwurf, den die CSU als Teil des Jahressteuergesetzes vorschlägt, so aus: Von der ortsüblichen Miete (laut Mietspiegel) wird für die Mitarbeiterwohnung ein Drittel abgezogen. Ist die ortsübliche Miete beispielsweise 18 Euro pro Quadratmeter – und zahlt der Mitarbeiter für seine Dienstwohnung aber nur zwölf Euro pro Quadratmeter (also minus ein Drittel), muss künftig kein geldwerter Vorteil mehr versteuert werden.

Falls die ortsübliche Miete 18 Euro beträgt und die tatsächliche Miete elf Euro, so muss in Zukunft nur noch ein geldwerter Vorteil von einem Euro pro Quadratmeter (statt bislang 7 Euro) versteuert werden.

Die gesetzliche Änderung gilt auch für Wohnungen, die der Arbeitgeber nur angemietet hat (er muss nicht Eigentümer der Wohnungen sein).

Das Bundesfinanzministerium, so Stefinger, hat seinen Entwurf schon abgesegnet. Jetzt muss im November nur noch der Bundestag zustimmen. Das dürfte klappen, sagt der CSU-Mann: "Die SPD-Fraktion hat Zustimmung signalisiert."

Damit dürfte das neue Gesetz zum Januar 2020 gelten.

Rechenbeispiel - so wird die Steuer gespart

Wolfgang Stefinger hat an einem Beispiel ausgerechnet, was das neue Gesetz einer betroffenen Pflegekraft (Bruttomonatslohn 2.636,24 Euro; Dienstwohnung 50 Quadratmeter, Personalmiete: 12 Euro/m²) konkret bringen wird: Nach dem bisherigen Gesetz muss die Pflegekraft die Differenz zwischen ortsüblicher Vergleichsmiete (18 Euro/m²) und tatsächlich gezahlter Miete (12 Euro/m²), also 6 Euro/m², als geldwerten Vorteil versteuern. Das kostet sie monatlich netto 147,27 Euro an zusätzlichen Steuern – im Jahr also rund 1.770 Euro. Laut dem neuen Gesetzentwurf wird als ortsübliche Miete für die Dienstwohnung ein Drittel weniger angesetzt (18-6 = 12 Euro/m²). Bei einer tatsächlich gezahlten Miete von 12 Euro ergibt das eine Differenz von 0 Euro. Sprich: Es muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden.

Lesen Sie hier: BG Bau - Weniger Lohn wegen günstiger Miete

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