Big Brother am Flughafen: Taxler klagt gegen versteckte Kameras

Im Aufenthaltsraum hat der Betreiber Kameras installiert. Taxifahrer fühlt sich beobachtet. Vor dem Landgericht bekommt er teilweise Recht.
John Schneider |
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Taxler klagt: Rifat Camyesil fühlt sich im Aufenthaltsraum am Flughafen durch verstecke Kameras beobachtet.
Taxler klagt: Rifat Camyesil fühlt sich im Aufenthaltsraum am Flughafen durch verstecke Kameras beobachtet.

München BIg Brother ist watching you - dieses Gefühl beschleicht Taxler Rifat Camyesil (53), wenn er den Flughafen ansteuert. Im dortigen Aufenthaltsraum hat die Taxizentrale Videokameras installiert, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Zunächst ganz offen mit Warnschild, dann aber auch mit versteckten Kameras.

Wie ist Camyesil darauf gekommen, dass er beobachtet wird? Der Raucher war misstrauisch geworden, als er ein Schreiben wegen unerlaubtem Rauchens bekommen hatte. Woher wissen die das, wunderte er sich. Und begann zu suchen.

Tatsächlich entdeckte der Taxler in der Styropordecke des Raumes ein Käbelchen und bald darauf die ganze dort versteckte Kamera. Rifat Camyesil fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte. Dadurch, dass die zweite Kamera auch den Zugang zum Gebetsraum aufnehme und filme, werde er zudem in seiner Religionsausübung beeinträchtigt. Weder die Durchsetzung eines Rauchverbots, noch die Sicherheitsinteressen des Flughafenbetriebs rechtfertigen ein solches Vorgehen, findet er. Der Fall ging zunächst vors Landgericht.

Im Urteil hieß es dann im April, dass es verboten sei, den Taxifahreraufenthaltsraum am AGIP-Speicher in der Nordallee am Flughafen München mit versteckt angebrachten Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräten zu überwachen. Eine Ausnahme machten die Richter für die Videoüberwachung des Getränkeautomaten. Denn der Automat war bereits mehrmals geknackt und ausgeraubt worden.

Eine heimliche Überwachung sei aber unzulässig. Durch die offen angebrachte Kamera, die nur auf den Getränkeautomaten ausgerichtet ist, würde der Eindruck erweckt, dass dies die einzige Überwachung sei. Es komme auch nicht darauf an, ob die Beklagte solche Aufnahmen auswertet. Allein die Möglichkeit schränke das Persönlichkeitsrecht und die Religionsausübungsfreiheit ein.

Die Taxizentrale legte Berufung ein. Das Gericht habe dem Nichtraucherschutz zu wenig Genüge getan.

Das Oberlandesgericht will seine Entscheidung am Freitag bekannt geben.

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