Bierstreit-Prozess: Darf die Bavaria auf eine Bierflasche? - Eder und Heylands gegen Beventos
Prozess am Oberlandesgericht München: Das Wahrzeichen steht im Zentrum einer Auseinandersetzung zweier Brauereien.
München - Wem gehören beim Bier Bild und Name der Bavaria? Um diese Frage dreht sich am Donnerstag ein Prozess am Oberlandesgericht (OLG). Eine unterfränkische Brauerei hat einen niederbayrischen Konkurrenten verklagt, weil dieser seine Bierdosen mit einem Bild der monumentalen Schwanthaler-Statue versehen hatte, als "Weiss blau 1516 Bavaria Hell" zum Kauf anbot und dieses 2016 als Marke eintragen ließ.
Die Franken hatten sich aber ihr Bavaria-Logo für Bier und alkoholfreies Bier bereits im Jahre 1995 markenrechtlich schützen lassen.
Auf dieser Grundlage bestehe ein Unterlassungsanspruch, findet die Klägerin. Die Konkurrenz aus Niederbayern verstoße gegen die Rechte aus der früher eingetragenen Marke – es bestehe Verwechslungsgefahr.
Bavaria-Darstellung und Schriftzug - Besteht Verwechslungsgefahr?
Tatsächlich weisen beide Produkte im Etikett die Kombination aus Bavaria-Darstellung und Bavaria-Schriftzug auf. Die unterschiedlichen Details in der Ausgestaltung fallen da nicht mehr ins Gewicht, argumentiert der Kläger. Dass die verklagte Brauerei in der Bezeichnung ihres Bieres im Unterschied zur Klägerin die Bezeichnung "Hell" aufführt, spiele zum Beispiel keine Rolle.
Ziel der Klage: Die Niederbayern sollen Schadenersatz leisten und ihre Ware vernichten. Außerdem beantragt die fränkische Klägerin die Löschung der für die Beklagte angemeldeten Marke.
Das ist bereits im Dezember geschehen. Das Bier der Konkurrenz ist auch nicht mehr auf dem Markt. Und das obwohl die Niederbayern die Ähnlichkeit bestreiten. Die Abbildungen der Bavaria-Statue auf den Produkten der Klägerin unterschieden sich maßgeblich von den Abbildungen auf ihren Dosen – es bestünde keine Verwechslungsgefahr.
OLG sieht keinen Schutzanspruch - Franken ziehen Klage zurück
Doch, die besteht, widersprachen die Richter der ersten Instanz, gaben der Klage statt. Gestern wendet sich das Blatt. Die Richter des OLG-Senats finden im Gegensatz zu den Kollegen, dass die Abbildung und der Namen Bavaria nur die Herkunft der Biere bezeichnet, aber keinen markenrechtlichen Schutzanspruch begründen kann.
Angesichts dieser Wendung ziehen die Franken die Reißleine – und die Klage zurück.
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