Biedersteiner Wohnheim: Blumenkästen verboten

SCHWABING - Ein Balkon ist eine wunderbare und begehrte Sache. Doch es gibt immer wieder Ärger: Darum, ob dort gegrillt werden darf, Blumen gepflanzt oder Sichtblenden angebracht werden dürfen. So streiten gerade die Studenten aus dem Biedersteiner Wohnheim am Englischen Garten mit dem Vermieter: Der hat ihnen Balkonpflanzen verboten. Das Verbot steht schon in der Hausordnung. Doch die Studenten wollen das nicht hinnehmen.
Nun hat das Studentenwerk seinen aufmüpfigen Mietern mit „mietrechtlichen Konsequenzen“ gedroht, wenn sie den Blumenschmuck nicht bis zum 4. September wegnehmen. „Wir dürfen auf den Balkonen nicht einmal Blumenkästen auf den Boden stellen“, sagt Studentensprecher Florian Raabe zur AZ. Er und seine Mitbewohner bezweifeln, dass das Studentenwerk ihnen die Blumenkästen verbieten kann.
Doch die Sache ist rechtlich ziemlich eindeutig: Das Verbot steht in der Hausordnung, und die bekam jeder Mieter mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Somit gilt sie, sagt auch der Mieterverein: „Wenn in dieser Hausordnung steht, dass die Blumenkästen aus Sicherheitsgründen nicht außen angebracht werden dürfen, müssen sich Mieter daran halten. Leider!“ Fraglich sei, was passiert, wenn sie es nicht tun. „Wenn ein Kasten herunterfällt und jemanden verletzt oder etwas beschädigt, müssen die verantwortlichen Mieter auf jeden Fall haften.“
Das Studentenwerk will auf Nachfrage der AZ weiter mit den Mietern reden: „Wir fahren nicht die harte Schiene“, sagt ein Sprecher. Mit dem Haustechniker soll geschaut werden, ob es eine sichere Lösung gibt. Blumenkästen seien vor den Zimmerfenstern erlaubt, aber nicht auf den gemeinsamen Balkonen, die als Fluchtwege dienen. „Wir haben für sie extra im Garten Pflanzbeete angelegt und Grillplätze geschaffen.“