BGH weist Revisionen gegen Todespfleger-Urteil zurück

Das Urteil gegen den als Todespfleger bekannt gewordenen Grzegorz W. wegen dreifachen Mordes ist rechtskräftig.
AZ/dpa |
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Wegen Mordes verurteilt: Grzegorz W. vor Gericht.
Wegen Mordes verurteilt: Grzegorz W. vor Gericht. © Daniel von Loeper

München - Die Revisionen von Nebenklägern gegen die Entscheidung des Landgerichts München I seien zurückgewiesen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag auf Anfrage mit. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Der Mann war im vergangenen Oktober zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Außerdem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Münchner Todespfleger muss lebenslang ins Gefängnis

Der gelernte Schlosser und Mechaniker war in mehreren Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger in der 24-Stunden-Pflege alter Menschen tätig. Laut Urteil hatte er Pflegebedürftigen an verschiedenen Tatorten Insulin gespritzt, das in Überdosis tödlich sein kann.

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Angeklagt waren ursprünglich sechs Fälle, am Ende des Prozesses sah die Staatsanwaltschaft aber nur noch die Morde an drei Menschen als erwiesen an. Das Gericht verurteilte den Mann daraufhin in drei Fällen wegen Mordes sowie wegen versuchten Mordes, Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.

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