BGH-Urteil: Münchner können am Sonntag länger Semmeln kaufen
Kunden können zukünftig am Sonntag länger Semmeln und andere Backwaren einkaufen. Das BHG bestätigte ein Urteil des OLG München. Die Wettbewerbszentrale hatte einen Münchner Backwaren-Hersteller verklagt. Das Urteil ist jedoch an eine Bedingung geknöpft.
München/Karlsruhe - Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Zukunft Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen - allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist.