BGH prüft Klage wegen Altlasten im Boden
Der BGH muss zunächst klären, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt klagebefugt ist. Im Wohnungseigentumsgesetz gab es in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung einen Paragrafen, aus dem abgeleitet wurde, dass solche Gemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Bei einer Gesetzesreform entfiel diese Regelung der "Vergemeinschaftung durch Beschluss" aber ersatzlos. Bejaht der Senat die sogenannte Prozessführungsbefugnis dennoch, muss er klären, unter welchen Voraussetzungen Altlasten bei einem Grundstückskaufvertrag einen Sachmangel darstellen.