BGH bestätigt Urteil gegen NSU-Terroristin Zschäpe

Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben."
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
3  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt 2018 im Gerichtssaal auf der Anklagebank.
Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt 2018 im Gerichtssaal auf der Anklagebank. © Peter Kneffel/dpa-Pool/dpa/Archivbild
Karlsruhe

© dpa-infocom, dpa:210819-99-893396/2

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Der wahre tscharlie am 19.08.2021 15:08 Uhr / Bewertung:

    Gute Entscheidung!

  • tutnixzursache am 19.08.2021 11:10 Uhr / Bewertung:

    vollkommen richtige Entscheidung, jegliche Abmilderung wäre ein Schlag ins Gesicht ihrer Opfer und deren Angehörigen gewesen

  • Dr. Schönfärber am 19.08.2021 16:49 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutnixzursache

    Richtig!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.