Beweisaufnahme: Es geht immer mehr um Zschäpe

München – Widersprüchlicher könnte die Zwischenbilanz des Münchner NSU-Prozesses nach mehr als zwei Jahren kaum ausfallen: Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte, müsse mit einem Schuldspruch und einer hohen Strafe rechnen, heißt es schon seit einiger Zeit bei den Nebenklägern in dem Verfahren. Ganz im Gegenteil, ist jetzt aus dem Lager der Angeklagten zu hören. Auch nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer sei ihre Schuld nicht bewiesen.
Was so unterschiedlich klingt, hängt mit einer Eigenart der Anklage zusammen. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe nämlich nicht vor, die zehn Mordopfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" selber erschossen oder die beiden Bomben in Köln gelegt zu haben, die Dutzende Menschen verletzten. Vielmehr sei sie Mittäterin, weil sie als Mitglied des NSU den beiden mutmaßlichen Haupttätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Rücken freigehalten habe, etwa indem sie Nachbarn die freundliche Hausfrau und damit eine bürgerliche Fassade vorgespielt habe.
Diese Rolle haben die Zschäpe-Verteidiger im Gerichtssaal schon mehrfach bestritten, ohne allerdings eine andere Erklärung zu liefern, warum ihre Mandantin 13 Jahre lang mit Mundlos und Böhnhardt in der Illegalität lebte. Das sei in dem Gerichtsverfahren auch gar nicht nötig, ist aus Verteidigerkreisen zu hören.
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Um zu verstehen, wie die Zschäpe-Verteidigung tickt, lohnt ein Blick auf ein ganz anderes Verfahren. Es spielt in der Stadt Kleve nahe der niederländischen Grenze. Dort wurde ein Mann zunächst wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte regelmäßig den Garten eines Hauses gepflegt, in dem sein Bruder eine Marihuana-Plantage angelegt hatte. Damit habe er dem Bruder helfen wollen, "den Schein aufrecht zu erhalten, [...] dass das Grundstück in üblicher Weise genutzt werde", urteilte das Landgericht Kleve.
In der Revision hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aber auf. Der Mann habe zwar sogar von der Drogenproduktion seines Bruders gewusst, meinten die Richter des 3. BGH-Strafsenats. Damit sei aber nicht bewiesen, dass er den Garten auch "in dem Bewusstsein" pflegte, "die Haupttaten seines Bruders zu fördern". Auf diesen Vorsatz komme es aber an.
Derselbe Strafsenat des BGH wäre auch für eine Revision im NSU-Prozess zuständig. Außerdem kennt einer von Zschäpes Anwälten den Fall aus Kleve aus eigener Praxis. Der am Ende freigesprochene Gartenfreund wurde von Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl vertreten.
Weil Zschäpe nicht nur als Helferin angeklagt sei, sondern als Mittäterin, gleichauf also mit Mundlos und Böhnhardt, sei ihre Schuld sogar noch schwerer zu beweisen, sagte Stahl der Deutschen Presse-Agentur. Das sei auch ein Grund dafür, dass der NSU-Prozess so lange dauert. "Wenn das alles so einfach wäre, wäre dieser Aufwand nicht nötig." Es gebe nur eine "ganz dünne Tatsachengrundlage".
Die allerdings versucht das Gericht nach Kräften zu vertiefen. Die Straftaten, die dem NSU vorgeworfen werden, sind überwiegend abgearbeitet. Mehr und mehr konzentriert sich die Beweisaufnahme auf das rechtsextreme Unterstützerumfeld und die Persönlichkeit der Angeklagten Zschäpe. Das sind die Felder, auf denen sich Hinweise auf den "Gehilfenvorsatz" finden könnten.