Bewährungsstrafen für erfolglose Einbrecher

Prozess am Amtsgericht: Die erfolglosen Diebe bekommen jeweils eine Bewährungsstrafe - einer bleibt trotzdem im Gefängnis.
von  John Schneider
Einbrecher: Felix S. (l.) und Adrian R. (r.) mit ihrem Übersetzer.
Einbrecher: Felix S. (l.) und Adrian R. (r.) mit ihrem Übersetzer. © jot

München - Sie radelten die Isar entlang von Landshut nach München. Und landeten im Gefängnis. Zwei Gelegenheitsjobber aus Rumänien mussten sich nach vier Monaten in Untersuchungshaft am Dienstag wegen ihres (erfolglosen) Einbruchs in einem Schrebergarten verantworten. Beide kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Das war Felix S. (20, Namen geändert) und Adrian R. (39) von Staatsanwalt Markus Michl vorgeworfen worden: Am 19. August hatten die beiden Männer bei ihrer Tour gegen 21 Uhr eine Schrebergartenkolonie in Haidhausen erreicht.

Hier weckte ein Gartenhäuschen das Interesse der Männer. Sie schlugen eine Fensterscheibe ein, um einzusteigen. Doch der Lärm machte einen Mann auf einem Nachbargrundstück misstrauisch. „Was soll das?“, soll dieser gerufen haben. Die verhinderten Einbrecher radelten in Panik davon.

Doch ihre Flucht war schon nach einer halben Stunde zu Ende. Eine Polizeistreife hatte sie entdeckt. Die Beschreibung des Zeugen (ein Großer und ein Kleiner auf Rädern) passte auf die beiden.
Die beiden gestanden die Tat am Dienstag auch ein. Ob sie ihre Tour zum Vergnügen gestartet und spontan die Idee zum Einbruch hatten oder ob sie die Diebestour geplant hatten, das blieb bis zuletzt strittig. Staatsanwalt Michl beantragte ein Jahr auf Bewährung, die Verteidiger jeweils eine geringere Strafe.

Richterin Marion Tischler wählte den Mittelweg. Zehn Monate für den älteren, sechs Monate auf Bewährung für den 20-Jährigen. Die Differenz erklärt sie unter anderem mit der Vorstrafe von Adrian R.
Was diesen aber viel mehr trifft: Er wird trotz der Bewährungsstrafe im Gefängnis bleiben müssen. Der Grund: Die Geldstrafe aus einem vorherigen Landshuter Prozess wegen einer Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung ist noch nicht bezahlt, erklärte sein Anwalt Patrick Ottmann. Wenn nicht doch noch gezahlt wird, muss der Rumäne vier Monate absitzen. Das hatte sich der Familienvater offenbar anders vorgestellt.

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