Bewährungsstrafe im ersten Brunner-Prozess

19 Monate Haft: Gut ein halbes Jahr nach dem Mord an dem Manager Dominik Brunner hat in einem ersten Prozess ein Jugendlicher eine Bewährungsstrafe bekommen.
von  Abendzeitung
resse-Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger (r.) und Presse-Amtsrichterin Ingrid Kaps informieren über den Stand des Verfahrens.
resse-Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger (r.) und Presse-Amtsrichterin Ingrid Kaps informieren über den Stand des Verfahrens. © Ronald Zimmermann

MÜNCHEN - 19 Monate Haft: Gut ein halbes Jahr nach dem Mord an dem Manager Dominik Brunner hat in einem ersten Prozess ein Jugendlicher eine Bewährungsstrafe bekommen.

Sieben Monate nach der tödlichen S-Bahn-Attacke auf den Münchner Geschäftsmann Dominik Brunner ist am Dienstag ein indirekt beteiligter Jugendlicher zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden. Im ersten Prozess zum Tatkomplex Brunner wurde Christoph T. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, die als Ausgangspunkt des tödlichen Dramas gesehen werden kann. Seine Opfer sollen die vier Kinder gewesen sein, die Brunner beschützen wollte, bevor er starb.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer sogenannten Vorbewährungsstrafe: Laut einer Gerichtssprecherin muss Christoph T. seine Drogentherapie für fünf weitere Monate fortsetzen, anschließend werde das Gericht entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der damals 17-Jährige hatte zusammen mit seinen etwa gleichaltrigen Freunden Markus Sch. und Sebastian L. an der Haltestelle Donnersbergerbrücke eine Gruppe von Kindern attackiert und setzte damit vermutlich die Spirale der Gewalt in Gang, in deren Folge der 50-jährige Münchner Geschäftsmann zu Tode kam. Bei der Tötung Brunners war T. nicht mehr dabei. Er trennte sich bereits vorher von seinen Kumpanen. Dabei soll er seine Mittäter mit Bezug auf die vier Kinder aber noch aufgefordert haben, „es denen zu zeigen“.

Das Gericht befand T. am Dienstag nicht nur der gefährlichen Körperverletzung, sondern auch der versuchten räuberischen Erpressung und Beleidigung für schuldig. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, das damit rechtskräftig ist. Das Strafverfahren fand wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Markus Sch. und Sebastian L., die Brunner zu Tode geprügelt haben sollen, müssen sich wegen der Schwere der Tat vor dem Landgericht verantworten. Ihnen wird Mord vorgeworfen.

Der 50-jährige Brunner hatte sich in der S-Bahn am 12. September 2009 schützend vor die Kinder gestellt und mit ihnen zusammen am Bahnhof Solln den Zug verlassen. Auf dem Bahnsteig wurde er nach Zeugenaussagen von den zwei Jugendlichen niedergeschlagen. Er starb an seinen schweren Verletzungen.

ddp

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