Bewährungsstrafe für Todesanzeigen-Stalker

Er hat seine Ex-Kollegin wochenlang belästigt und mit einer falschen Todesanzeige in Angst und Schrecken versetzt. Dafür ist ein 43-jähriger Stalker am Mittwoch in München zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden.
München – Das Amtsgericht München verhängte neben der Bewährungsstrafe für den 43-jährigen Stalker ein Kontaktverbot und verpflichtete den Mann zu einer therapeutischen Behandlung. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll er 5000 Euro an das Opfer und 3000 Euro an dessen Mutter zahlen.
Der Angeklagte legte über seinen Anwalt Gerhard Bink ein umfassendes Geständnis ab. Demnach hatte er der jungen Frau vom 7. Juni bis zum 19. August 2012 „in anonymer Form fortlaufend zu Tages- und Nachtzeiten zahlreiche SMS und E-Mails übersandt“. Darin verwies er unter anderem auf den Fall der in Österreich von einem Mann jahrelang gefangen gehaltenen Natascha Kampusch und drohte: Das könne überall und zu jeder Zeit wieder geschehen.
Am 15. August gab der Buchhalter online eine Todesanzeige auf, in der vorgeblich die Eltern der 18-Jährigen den Tod ihres „kleinen Engels“ betrauerten. Wenige Tage später drohte der Mann Bekannten des Opfers per SMS, die junge Frau werde den „morgigen Tag nicht mehr erleben“. Die Familie der 18-Jährigen sagte ihren geplanten Urlaub ab und brachte sie in eine einsame Hütte in Tirol. Sie und ihre Mutter leiden Ärzten zufolge unter Panikattacken und bedürfen einer langfristigen Therapie.
Bei einem Rechtsgespräch einigten sich die Beteiligten auf das milde Urteil in dem Stalking-Fall, den ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer als den schlimmsten seiner Laufbahn bezeichnet hatte.