Bewährungsstrafe für Tabakschmuggler vom Flughafen

An Weihnachten entdeckte der Zoll am Münchner Flughafen im Gepäck eines Algeriers fast 7.000 Zigaretten und 60 Kilo Tabak. Jetzt wurde der Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
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Die Zigaretten und der Tabak wurden eingezogen.
Hauptzollamt München. Die Zigaretten und der Tabak wurden eingezogen.

An Weihnachten entdeckte der Zoll am Münchner Flughafen im Gepäck eines Algeriers fast 7.000 Zigaretten und 60 Kilo Tabak. Jetzt wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

München - Da half auch der christliche Feiertag nichts: Ein 35-Jähriger, der am 24. Dezember am Flughafen mit Zigaretten und Tabak im Gepäck nach München einreiste, muss wegen Schmuggels ins Gefängnis.

Der Algerier war an Weihnachten durch den "nichts zu versteuern"-Ausgang gegangen, der Zoll aber zog ihn raus und kontrollierte sein Gepäck. Die Beamten wurde fündig. 1.800 Zigaretten befanden sich in einer Tüte, eingewickelt in einen Teppich. 5.000 Zigaretten und 60 Kilo Shisha-Tabak waren in seinem Koffer. Außerdem hatte der MAnn noch in seinem Rucksack sechs neue Smartphones dabei, eingewickelt in Folie.

In seiner Vernehmung gestand der Mann, dass er die Waren unversteuert nach Deutschland schmuggeln wollte, um sie dann gewinnbringend zu verkaufen.

Nun erging das Urteil gegen Mann. Ein Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Die Zigaretten und der Tabak sowie die Handys wurden eingezogen.

Die steuerfreie Grenze für Tabakwaren liegt bei 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Rauchtabak.


Hinweis: In einer früheren Version hieß es, der Mann sei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Wir haben den Fehler korrigiert.

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