Bewährungsstrafe für Allgäuer Islamistin
München - Eine junge Islamistin aus dem Allgäu, die mit ihren Kindern nach Syrien ausgereist war, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Münchner Landgericht folgte am Mittwoch nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die die Frau in erster Linie wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte. Die 30-Jährige wurde lediglich wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt, weil sie ihre beiden Töchter Anfang 2014 ohne Wissen des getrennt lebenden Vaters mitgenommen hatte. Der Haftbefehl gegen die Allgäuerin, die seit neun Monaten in Untersuchungshaft saß, wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, weil die Frau vorgehabt habe, im Ernstfall mit Waffengewalt gegen syrische Soldaten zu kämpfen. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, die Äußerung der Angeklagten, sie habe die Waffe allein zu Verteidigungszwecken im Haus gehabt, sei nicht zu widerlegen gewesen. Man könne ihr Tun deshalb nicht als Vorbereitung eines gezielten Tötungsdelikts werten. Dass sie ihre Kinder in ein Kriegsgebiet mitgenommen habe, sei aber mindestens unverantwortlich.
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