Bewährungs- und Geldstrafen für "Blood & Honour"-Anhänger

Urteil im "Blood & Honour"-Prozess: Die Angeklagten erhalten Bewährungs- und Geldstrafen.
von  AZ/dpa
Der Hauptangeklagte (vorne) und ein weiterer Angeklagter sitzen beim "Blood & Honour"-Prozess mit ihren Anwälten im Gerichtssaal.
Der Hauptangeklagte (vorne) und ein weiterer Angeklagter sitzen beim "Blood & Honour"-Prozess mit ihren Anwälten im Gerichtssaal. © Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München - Die in München angeklagten Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" erhalten Geld- und Bewährungsstrafen.

Die zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen betragen zwischen acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten, wie das Landgericht München I am Mittwoch verkündete. Die Geldstrafen liegen zwischen 80 und 160 Tagessätzen. Alle neun Angeklagten wurden des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot schuldig gesprochen, hinzu kamen teils noch weitere Tatbestände wie Volksverhetzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

CDs mit verbotenem Rechtsrock verkauft

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die angeklagten Männer die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation "Blood & Honour" fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet hatten. Einige der Angeklagten hatten etwa Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.