Bewährung für Russland-Spion

Mit einer relativ milden Strafe kommt ein deutscher Ingenieur davon, der geheime Unterlagen aus der Rüstungsindustrie an die Russen weitergeleitet hat.
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Spionagefall bei Eurocopter (EADS)
AP Spionagefall bei Eurocopter (EADS)

MÜNCHEN - Mit einer relativ milden Strafe kommt ein deutscher Ingenieur davon, der geheime Unterlagen aus der Rüstungsindustrie an die Russen weitergeleitet hat.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Hubschrauber-Herstellers Eurocopter zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er dem russischen Geheimdienst Unterlagen verkauft hat. Der 44-jährige Maschinenbauingenieur aus Bayern „befand sich seit 2003 in einer wirtschaftlich prekären Situation und benötigte dringend Geld“, das er sich von der Zusammenarbeit mit dem russischen Geheimdienst erhofft hatte, teilte das Oberlandesgericht in München mit.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Mann geständig war und den Behörden seit 2007 bei der Aufklärung des Spionage-Falls geholfen hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor ein Jahr Haft auf Bewährung beantragt, der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe „deutlich unter einem Jahr“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hochwertige Dokumente für bares Geld

Der Angeklagte hatte eingeräumt, einem Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes zwischen Ende 2004 und Dezember 2006 Dokumente über hoch entwickelte technische Produkte übergeben zu haben. Dabei handelte es sich überwiegend um „Dokumentationen und andere Unterlagen über verschiedene, vorwiegend zivil nutzbare Hubschrauber“.

Der Mann erhielt für seine Dienste 13 000 Euro. Er traf sich jeweils in Deutschland oder im näheren Ausland mit dem Geheimdienst-Mitarbeiter. Die Absprachen liefen meist über anonyme E-Mail-Konten, wie bei geheimdienstlichen Kontakten üblich.

Jeder Verrat schädigt die Bundesrepublik

Für den Tatbestand mache es keinen Unterschied, ob die verratenen Unterlagen militärische oder zivile Relevanz hätten, hieß es in der Urteilsbegründung. In Anbetracht der seit Jahren steigenden Ausforschung durch den russischen Nachrichtendienst verlange jeder Verrat eine strafrechtliche Antwort. „Auch bloße Industriespionage“ schädige die wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig. (ddp)

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