Bewährung für den Todesfahrer

Ein 25-Jähriger erleidet einen Epilepsie-Anfall am Steuer: Eine Frau stirbt, ein Opfer wird zum Invaliden. Das Amtsgericht verzichtet auf eine harte Strafe
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Die Schuld wird ihn ein Leben lang begleiten. Christian W. (25) hat einen Mensch getötet, und er hat einen zweiten zum Invaliden gemacht. Weil der Student am 27. April 2015 einen epileptischen Anfall hatte, war der 25-Jährige an der Oper auf den Gehweg der Maximilianstraße gerast und hatte dabei vier Menschen verletzt.

Eine 65-jährige Passantin überlebte ihre schweren Verletzungen nicht. Sie starb wenige Stunden später im Krankenhaus. Ein Mann wird aufgrund des Unfalls den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleiben.

Im Wagen des freiwilligen Feuerwehrlers fand man damals einen Arztbrief: Christian W. hatte am Vormittag desselben Tages bereits auf der Marsstraße einen epileptischen Anfall am Steuer erlitten. Die Ärzte im Klinikum rechts der Isar, die ihn ambulant behandelten, erteilten ihm daraufhin ein Fahrverbot. Christian W. hielt sich nicht daran: Er wollte so schnell wie möglich nach Hause zu seiner Mutter.

Lesen Sie hier weitere Meldungen aus München

 

„Es tut mir leid, was an diesem schrecklichen Tag passiert ist“

 

Gleich zum Auftakt der Verhandlung gestern hat der 25-Jährige über seinen Anwalt die Schuld an dem Unfall auf sich genommen und den Betroffenen – eines seiner Opfer ist als Nebenkläger vertreten – seine tiefe Anteilnahme ausgesprochen. Aber der Angeklagte belässt es nicht bei der Verteidiger-Erklärung, sondern sagt selber noch einmal: „Wenn ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte gewesen wäre, hätte ich eine solche Verantwortungslosigkeit nie gemacht.

Das Risiko wäre ich nie eingegangen. Es tut mir leid, was an diesem schrecklichen Tag passiert ist.“
Mit 17 hatte er den ersten Epilepsie-Anfall gehabt. Es sei den Ärzten aber gelungen, ihn durch die richtigen Artzney jahrelang anfallfrei zu halten. Bis zu diesem fatalen Apriltag.

Selbst sein Anwalt Laib Chasklowicz spricht von einer „bedenkenlosen Gleichgültigkeit“ seines Mandanten. Es sei nur einem Zufall geschuldet, dass nicht noch mehr passiert sei. Sein Mandant hatte damals einen „Grand Mal“-Anfall  erlitten. Zwei solcher Anfälle binnen 24 Stunden seien nach derzeitigem Kenntnisstand sehr unwahrscheinlich, sagt Anwalt Chasklowicz.

 

Christian W. ist in psychotherapeutischer Behandlung

 

Christian W. sitzt im Anzug und mit kurz geschorenen Haaren vor seinem Anwalt. Der Kopf bleibt während der Verhandlung fast die ganze Zeit gesenkt, sein starrer Blick geht zu Boden, die Zähne malträtieren kontinuierlich die Unterlippe. Es arbeitet ganz offensichtlich in ihm. Sein Anwalt erklärt, dass Christian W. seit dem Unfall in psychotherapeutischer Behandlung sei. Sein Studium habe der 25-Jährige unterbrochen. Er will erst einmal mit seiner Schuld klar kommen.

Lesen Sie hier weitere Meldungen aus den Münchner Stadtvierteln

 

Der Amtsrichter verurteilt den Fahrer zu sozialer Arbeit

 

Amtsrichter Gerd Schmitz hält am Ende eine Strafe von 22 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung für angemessen. Dazu 400 Stunden sozialer Arbeit. Und drei Jahre Fahrverbot. Das Urteil wird sofort rechtskräftig.
Auch weil der Richter weitgehend den Strafforderungen des Staatsanwalts folgt. Der hat im Plädoyer von einer „besonderen Verantwortungslosigkeit“ gesprochen und genau diese 22 Monate auf Bewährung und 400 Stunden Sozialarbeit gefordert.

Nur beim Führerscheinentzug hätten es für den Ankläger sechs Monate mehr sein können. Die Nebenklage schließt sich dem Staatsanwalt an. Und auch der Verteidiger des Todesfahrers bleibt mit seiner Forderung – 18 Monate Haft auf Bewährung – nur wenig darunter.
„Ich wollte niemals so viel Leid über diese Menschen bringen“, sagt Christian W. in seinem letzten Wort.

Man ist versucht, es ihm zu glauben.     

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.