Beutezug im Münchner Schrebergarten: 30-Jähriger vor Gericht
München - Sein Anwalt Hannes Liedl beteuert für Daniel K. (30), dass dieser viel Zeit zum Nachdenken hatte und zu dem Schluss gekommen sei, seine kriminelle Karriere endlich zu beenden. "Er hat damit schon angefangen", erklärt Liedl.
Eine Strafe wird er aber wohl noch absitzen müssen: Der 30-Jährige steht seit gestern wieder unter anderem wegen Einbruchsdiebstahl vor Gericht. Kaum aus der Haft entlassen, hatte er im Juli 2018 damit begonnen, in Gaststätten Geldbeutel, Mobiltelefone oder Kreditkarten zu stehlen.
Dieb versucht teuren Lebensstil zu finanzieren
In einer Bar erleichterte er einen Kellner um 350 Euro Bargeld. Das Geld steckte er ein, den Geldbeutel warf er in eine Hofeinfahrt. So wie in dieser Bar erging es auch anderen Kellnern und Gästen. Elf solcher Diebstähle zählt die Anklage auf. Doch das so gestohlene Geld reichte nicht, um den teuren Lebensstil von Daniel K. zu finanzieren.
Er verfiel auf eine andere Idee und startete einen regelrechten Beutezug durch Münchens Schrebergärten. Seine Methode: Während die Laubenpieper in ihrem Schrebergarten arbeiteten, nutzte Daniel K. die Gelegenheit, um abgelegte Handtaschen in oder vor der Laube an sich zu nehmen.
Schmuck und Bargeld im Wert von 133.000 Euro erbeutet
Dort fand er zumeist die Schlüssel zu den Wohnungen seiner Opfer. Daniel K. nutzte diese, um sich Zugang zu verschaffen und dann die Wohnungen nach Wertvollem zu durchforsten. Mit Erfolg: Insgesamt hat der Dieb Bargeld und Schmuck im Wert von 133.000 Euro aus Geldbeuteln und Wohnungen geholt. Einen kleinen Teil konnte die Polizeistreife, die dem Spuk am 6. November ein Ende machte, sicherstellen. Daniel K. hatte noch versucht zu fliehen, war aber laut Anklage überwältigt worden.
Das Geld brauchte er für seinen aufwändigen Lebensstil – vor allem Hotelübernachtungen und Drogen. "Ich habe auch viel verschenkt", erklärt der geständige Dieb dem Vorsitzenden Richter Philipp Stoll. Der Richter hakt nach: "Sie mussten doch damit rechnen, geschnappt zu werden." "Das war mir klar", erklärt der Angeklagte. Abhalten konnte ihn das nicht. Der Prozess wird fortgesetzt.
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