Betrunkener Schwarzfahrer (42) sorgt in Eching für Ärger

Ein Betrunkener raucht vor den Augen von Polizisten am Bahnhof. Als ihn die Beamten kontrollieren, stellt sich heraus, dass er keine Fahrkarte hat – und nebenbei auch noch von der Staatsanwaltschaft gesucht wird.
von  AZ
Bundespolizisten am Münchner Airport überprüfen nicht nur täglich die Dokumente von knapp 50.000 Passagieren und sorgen auf dem gesamten Flughafen für die Sicherheit von Mitarbeitern und Reisenden. Polizeibeamte sind immer im Dienst. Das hat ein Trunkenbold in der S1 zum Airport jetzt feststellen müssen.
Bundespolizisten am Münchner Airport überprüfen nicht nur täglich die Dokumente von knapp 50.000 Passagieren und sorgen auf dem gesamten Flughafen für die Sicherheit von Mitarbeitern und Reisenden. Polizeibeamte sind immer im Dienst. Das hat ein Trunkenbold in der S1 zum Airport jetzt feststellen müssen. © Bundespolizei

München - Am späten Dienstagabend hat ein Betrunkener die Aufmerksamkeit von drei Bundespolizisten auf sich gezogen. Die Beamten, die gerade auf dem Weg zu ihrer Nachtschicht im Terminal 1 des Flughafens unterwegs waren, beobachteten den 42-Jährigen dabei, wie er am S-Bahnhof Eching gemütlich eine Zigarette rauchte. Als die Bahn einfuhr, warf der Mann seine Zigarette einfach auf den Boden und stieg ein.

Betrunkener Schwarzfahrer zeigt sich uneinsichtig

Da am Echinger Bahnhof Rauchverbot herrscht, kontrollierten die Polizisten den 42-Jährigen in der S-Bahn. Dieser zeigte sich allerdings uneinsichtig und verhielt sich den Beamten gegenüber aggressiv. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur kein gültiges Ticket dabei hatte, sondern auch, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach ihm sucht. Grund war ein Strafverfahren wegen Bedrohung aus dem Jahr 2018.

Auf Anweisung des zuständigen Staatsanwalts sollten die Bundespolizisten den Mann zu den Vorwürfen vernehmen und nahmen ihn deshalb mit zur Wache. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Pegel von 2,45 Promille.

Wegen seines Rausches war es schließlich nicht möglich, dem Mann ein klares Wort zu entlocken, geschweige denn gerichtsverwertbar eine Aussage zum Tatvorwurf der Bedrohung zu erhalten. Gegen ihn wurde dennoch ein Bußgeldverfahren wegen Verunreinigens von Bahnanlagen sowie ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet.

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