Betrunkener legt S-Bahn lahm

Nichts ging mehr am Montagfrüh für Zehntausende Pendler. Um 8.20 Uhr musste die S-Bahn-Stammstrecke gesperrt werden. Grund war ein Polizeieinsatz in Laim. Die Behinderungen dauerten bis zum frühen Nachmittag.
von  Abendzeitung
S-Bahn in München - was die Durchsagen zu bedeuten haben.
S-Bahn in München - was die Durchsagen zu bedeuten haben. © dpa

MÜNCHEN - Nichts ging mehr am Montagfrüh für Zehntausende Pendler. Um 8.20 Uhr musste die S-Bahn-Stammstrecke gesperrt werden. Grund war ein Polizeieinsatz in Laim. Die Behinderungen dauerten bis zum frühen Nachmittag.

Es war wieder ein Montag zum Abgewöhnen – zumindest für die Kunden der S-Bahn. Nicht nur, dass graues Novemberwetter auf die Stimmung drückte – mitten im Berufsverkehr kam’s auch noch zu einer mehr als lästigen Störung.

Auslöser des Schlamassels war kurz vor halb neun Uhr ein betrunkener 60-Jähriger. Er bemerkte in Laim, dass er auf dem verkehrten Bahnsteig stand. „Daraufhin nahm er den direkten Weg über die Gleise zu den stadtauswärts fahrenden S-Bahnen“, so Berti Habelt von der Bundespolizei. Der Zugführer einer S 2 in Richtung Petershausen registrierte, dass der Mann nicht schnell genug auf den Bahnsteig klettern konnte und zog die Notbremse. Der Betrunkene stürzte in die enge Nische zwischen Bahnsteig und S-Bahn.

Als wartende Fahrgäste den Mann unter dem letzten Waggon herauszogen, stellte sich heraus: Er hatte den Vorfall unverletzt überstanden.

Betroffen waren auch Regional- und Fernzüge

Schön für ihn. Aber das änderte auch nichts daran, dass der Zugverkehr auf der gesamten S-Bahn-Stammstrecke bis kurz vor neun Uhr lahmgelegt wurde. Zeitweise mussten neben den S-Bahntrassen auch die Gleise für den Regional- und Fernverkehr gesperrt werden. „Es kam zu entsprechenden Verzögerungen im S-Bahnverkehr“, so Habelt. Diese Störungen zogen sich bis in den frühen Nachmittag durch.

Für den Verursacher des S-Bahn-Chaos zum Wochenstart wird der Vorfall ein unangenehmes Nachspiel haben. Den Mann erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

hu

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