Betrunkener Autofahrer schleudert in Rollifahrer - tot

Das 75-jährige Opfer stirbt am Unfallort. Der Golf-Fahrer (23) wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte am Abend vor dem Unfall einen Polterabend gefeiert.
von  John Schneider
Fahrlässige Tötung: Jens G. (Name geändert) vor der Verhandlung mit seinen Anwältinnen.
Fahrlässige Tötung: Jens G. (Name geändert) vor der Verhandlung mit seinen Anwältinnen. © jot

München - Jens G. (23, Name geändert) fühlte sich fahrtüchtig. Und das obwohl er in der Nacht davor auf dem Polterabend eines Freundes reichlich getrunken hatte. Sechs Stunden Ausruhen mussten halt reichen. Schließlich sollte er seine Freundin an diesem Mai-Morgen 2013 noch ins Allgäu fahren. Ein fataler Fehler.

Auf einer Kreisstraße bei Weilheim geriet der immer noch stark alkoholisierte Fahrer (1,57 Promille) in einer leichten Linkskurve aufs Bankett. Er riss viel zu heftig das Steuer herum. Der VW Golf geriet ins Schleudern und erfasste auf der Gegenfahrbahn einen Rollifahrer (75), der mit einem Handbike-Vorsatz unterwegs war. „Der Rollstuhlfahrer hatte keine Chance“, erklärte der Gutachter im Berufungsprozess vor dem Münchner Landgericht.

In der ersten Instanz war Jens G. mit Bewährung davon gekommen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Sie fand das Urteil des Weilheimer Amtsgerichts zu milde. Ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung sei die angemessene Strafe für die fahrlässige Tötung des 75-Jährigen.

Richterin Regina Holstein war anderer Meinung. Sie verwarf die Berufung. Das Gericht lobte den Angeklagten sogar ausdrücklich für sein Verhalten nach der Tat. Er habe nicht versucht zu fliehen oder zu vertuschen, sondern habe sich seiner Tat gestellt.

Darauf hatte auch der Vertreter der Opferfamilie hingewiesen. In diesem Fall habe es einen echten Täter-Opfer-Ausgleich gegeben. Man habe sich zusammengesetzt, der Angeklagte sei sogar gemeinsam mit der Familie von Peter S. am Grab des Toten gewesen. Und er hat einen Kredit aufgenommen, um der Familie 3000 Euro zahlen zu können.

Jens G. ist in Therapie und beteuert, seit dem Unfall keinen Tropfen Alkohol angerührt zu haben.
Unterstützung bekam er auch von dem Vorsitzenden seines Fußballvereins und dem Bürgermeister seines Dorfes. Beide bescheinigten dem 23-jährigen Fußballer, Kegler und Musikvereins-Vorsitzendem großes Engagement für sein Gemeinwesen.

Für den jungen Handwerker bleibt es nun bei der Strafe der ersten Instanz: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und zwei Jahre Führerscheinentzug.
Autofahren will er zwar irgendwann wieder, sagte er, aber „der Alkohol geht mir nicht ab“.

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