Betrunken Unfall gebaut: 15 Monate für fahrlässige Tötung

München - Häufchen Elend beschreibt gut den Eindruck, den Petra R. (Name geändert) auf der Anklagebank macht. Ihre Hände, ihr ganzer Körper zittern, ihr Blick bohrt sich immer wieder fest in den Fußboden. "Dumm und egoistisch" habe sie gehandelt, als sie sich betrunken ans Steuer setzte, sagt sie aus. Eine Einsicht, die für Maria H. zu spät kommt.
Die Mutter zweier Söhne wurde am 15. Juni 2013 aus dem Leben gerissen. Weil Petra R. betrunken Auto fuhr und auf der B2 bei Puchheim mit ihrem Skoda in einer langgezogenen Kurve auf die Gegenfahrbahn geriet - und mit dem VW Käfer von Maria H. kollidierte.
Das ist jetzt fast fünf Jahre her. Eine sehr lange Zeit, um den Fall juristisch aufzuarbeiten. Der erste Prozess des Amtsgerichtes endete 2014 mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und einer Strafe von zwei Jahren Haft für die Trunkenheitsfahrt.
Urteil nach Trunkenheitsfahrt: Ein Jahr und drei Monate Haft
Petra R. ging in Berufung. In zweiter Instanz wurde die Strafe auf 18 Monate Haft herabgesetzt. Doch dem Landgericht unterliefen Fehler. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Prozess neu aufgerollt werden müsse. Also traf man sich am Dienstag im Strafjustizzentrum wieder.
Als die Verhandlung beginnt, ist auch einer der beiden Söhne (28) des Opfers im Gerichtssaal. Er tritt als Nebenkläger auf und berichtet unter anderem, dass erst einen Tag vor der ersten Verhandlung ein Entschuldigungsschreiben der Angeklagten bei ihm und seinem Bruder eintrudelte. Wenig glaubwürdig, wie er findet. Die Möglichkeit, dass man der Frau nach all der Zeit eine Bewährung gewähren könnte, so wie es Verteidiger Kai Wagler fordert, findet er "absolut absurd".
Dieser Meinung schließt sich auch Staatsanwalt Simon Ramstetter an. Es könne nicht sein, dass eine solche Tat ungesühnt bleibe. Das wäre der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln, auch wenn es für die Angeklagte spricht, dass sie nach der Tat eine Therapie gemacht hat und jetzt abstinent lebt.
Ums Gefängnis kommt Petra R. nicht herum. Richter Andreas Zeug sieht keine besonderen Umstände, die es für eine Bewährungsstrafe braucht. Ein Jahr und drei Monate lautet sein Urteil.