Betrüger vor Gericht in München: Haftstrafe für falschen Handwerker
Es gibt wichtigere Dinge im Leben." Amalia K. (84, Name geändert) kann inzwischen über die Sache lächeln. Vor zwei Jahren wurde die ehemalige Lehrerin Opfer von Trickbetrügern. Im Oktober 2015 war die allein lebende Witwe in ihrer Ramersdorfer Wohnung ausgetrickst worden.
Karl H. (33) hatte an ihrer Tür geklingelt und sich als Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes ausgegeben. Bei Nachbarn habe es einen Wasserrohrbruch gegeben, erklärte der falsche Handwerker. "Er wollte meine Küche kontrollieren", erinnert sich die 84-Jährige. Dabei muss er hinter dem Rücken von Amalia K. die Wohnungstür wieder geöffnet haben, um seinen Komplizen hineinzulassen.
Der unbekannte Mann durchsuchte die Wohnung und wurde im Schlafzimmer fündig: Aus einem Schmuckkästchen in einer Schublade holte er Armbänder, Ringe und eine Kette.
Der Trickbetrüger fiel der Polizei auf - der Fluchtversuch war nicht erfolgreich
Doch Trickbetrüger Karl H. hatte Pech. Sein Wagen fiel wenige Stunden später bei Aschaffenburg der Polizei auf, die ihn und seine Mitfahrer kontrollieren wollte. Die filmreifen Fluchtversuche der Männer scheiterten. Die Polizei fand den Schmuck.
Den Mann auf der Anklagebank erkennt Amalia K. dann zwar nicht wieder. Aber die Beweise – unter anderem einen DNA-Treffer bei einer Spur an der Tasche des Opfers – sind eindeutig. Außerdem hat Karl H. nach der Übereinkunft der Prozessbeteiligten ein Geständnis abgelegt. In zwei Fällen habe er beim Trickbetrug die Opfer unter Vorwänden abgelenkt, damit sein Komplize nach Beute suchen konnte, gibt er zu.
Unter Tränen erklärt der 33-Jährige in seinem Schlusswort, dass es ihm leid tue, dass er im Gefängnis Zeit hatte, sich zu besinnen und dass das nicht mehr vorkommen werde. Das Gericht sieht wie Staatsanwältin Alexandra Rothe zehn Monate Haft als angemessen an.
Nette Geste am Rande: Weil Amalia K. vergessen hatte, sich für die Anfahrt eine Quittung vom Taxifahrer geben zu lassen, zückt Rechtsanwalt Jörg Hübel sein Portemonnaie und erstattet der Seniorin die 22 Euro.
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