Betrüger trickst an Packstation
München - Es ist nicht das erste Mal, dass er wegen Computerbetrugs vor Gericht steht. Im Gegenteil: Die Rückfallgeschwindigkeit von David J. (38) ist enorm. Nur wenige Tage nach seiner letzten Verurteilung machte der österreichische Kellner weiter, bestellte Handys und Computer, „vergaß“ aber, dafür zu zahlen. Dabei nutzte er ein Internet-Forum, in dem sich Betrüger und andere Kriminelle tummeln. Dort könne man gegen Entgelt die Daten eines Packstation-Fachs der DHL erwerben, berichtete der federführende Ermittler im Fall des 38-Jährigen gestern vor dem Landgericht.
So funktioniert die Masche: In einem ersten Schritt beantragen die Täter online den Packstationsservice der DHL für eine fremde, völlig nichtsahnende Person. Diese bekommt dann ein sogenanntes Begrüßungspaket zugesandt. Enthalten ist darin auch eine DHL-Goldcard, mit der man den Packstationsautomaten bedienen kann. Das Paket wird nur gegen Vorlage des Personalausweises ausgehändigt und meist sofort wieder weggeschmissen, weil es die nichtsahnenden Abholer – meist ältere Menschen – für Werbung halten.
Da die Gauner aber bei dem Antrag die eigene Telefonnummer und Email-Adresse angegeben haben, bekommen sie dennoch von der ebenfalls nichtsahnenden DHL die notwendigen Daten, um das Fach zu nutzen. Diese Daten werden dann Online angeboten und verkauft. An Betrüger wie David J., der die Daten per Magnetstreifen-Lesegerät auf eine Karte schreibt und nun das Fach als vermeintlich sichere Lieferadresse für betrügerisch erworbene Waren nutzen kann. Ein solches Lesegerät wurde tatsächlich bei dem Angeklagten gefunden.
In seinem Fall hatte aber ein Unternehmen dennoch Verdacht geschöpft. Die Polizei wurde so auf ihn aufmerksam und bezog vor der Packstation am Münchner ZOB Stellung. Tatsächlich kam David J. dorthin, um zwei Pakete abzuholen. Nach kurzer Flucht wurde er auf der Hackerbrücke gestellt und festgenommen. Sein Anwalt Uwe Paschertz stellte gestern ein Teilgeständnis seines Mandanten in Aussicht. In einer Vorbesprechung der Prozessbeteiligten war dem 38-Jährigen aber klar gemacht worden, dass er nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen könne. Der Prozess dauert an.
- Themen:
- Landgericht München
- Polizei